• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zusammenschluss zwischen Eventim und Scorpio freigegeben

04.01.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zusammenschluss zwischen Eventim und Scorpio freigegeben

Beitrag mit Bild

Auf den Veranstaltermärkten sei vor allem die Wettbewerbssituation bei Musikfestivals und Rock/Pop-Tourneekonzerten intensiv geprüft worden, teilt das Bundeskartellamt mit.

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Konzert- und Festivalveranstalters FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH („Hurricane“, „Southside“) durch Branchen-Riese CTS Eventim AG & Co. KGaA genehmigt.

CTS Eventim ist insbesondere bekannt durch seinen Ticket-Online-Shop „Eventim.de“. Das Unternehmen bietet außerdem über eine elektronische Plattform Veranstaltern und Vorverkaufsstellen Ticketsystemdienstleistungen an und ist auch selbst als Veranstalter insbesondere von Rock/Pop-Tourneen und Festivals („Rock am Ring“, „Rock im Park“) tätig.

Neue Fragen durch Marktmacht von Plattformen

CTS Eventim besitzt eine sehr starke Marktstellung vor allem beim Ticketvertrieb über die eigene Plattform und den eigenen Online-Shop. Im Zusammenhang mit der Marktmacht von Plattformen hätten sich viele kartellrechtliche Fragen neu gestellt, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Gegen CTS Eventim werde aktuell ein Verfahren wegen des Verdachts auf Marktmachtmissbrauch im Zusammenhang mit bestimmten Geschäftspraktiken des Unternehmens geführt. Auch im Bereich der Rock/Pop-Tourneen und der Festivals sei CTS ein starker Wettbewerber. Der Zusammenschluss sei daher vertieft geprüft worden, obwohl CTS bereits bisher an FKP Scorpio beteiligt gewesen sei. Durch die Anteilserhöhung komme es im Ergebnis aber nicht zu einer relevanten Veränderung der Marktverhältnisse.

(BKartA, PM vom 03.01.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)