• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zusammenschluss zwischen Eventim und Scorpio freigegeben

04.01.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zusammenschluss zwischen Eventim und Scorpio freigegeben

Beitrag mit Bild

Auf den Veranstaltermärkten sei vor allem die Wettbewerbssituation bei Musikfestivals und Rock/Pop-Tourneekonzerten intensiv geprüft worden, teilt das Bundeskartellamt mit.

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Konzert- und Festivalveranstalters FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH („Hurricane“, „Southside“) durch Branchen-Riese CTS Eventim AG & Co. KGaA genehmigt.

CTS Eventim ist insbesondere bekannt durch seinen Ticket-Online-Shop „Eventim.de“. Das Unternehmen bietet außerdem über eine elektronische Plattform Veranstaltern und Vorverkaufsstellen Ticketsystemdienstleistungen an und ist auch selbst als Veranstalter insbesondere von Rock/Pop-Tourneen und Festivals („Rock am Ring“, „Rock im Park“) tätig.

Neue Fragen durch Marktmacht von Plattformen

CTS Eventim besitzt eine sehr starke Marktstellung vor allem beim Ticketvertrieb über die eigene Plattform und den eigenen Online-Shop. Im Zusammenhang mit der Marktmacht von Plattformen hätten sich viele kartellrechtliche Fragen neu gestellt, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Gegen CTS Eventim werde aktuell ein Verfahren wegen des Verdachts auf Marktmachtmissbrauch im Zusammenhang mit bestimmten Geschäftspraktiken des Unternehmens geführt. Auch im Bereich der Rock/Pop-Tourneen und der Festivals sei CTS ein starker Wettbewerber. Der Zusammenschluss sei daher vertieft geprüft worden, obwohl CTS bereits bisher an FKP Scorpio beteiligt gewesen sei. Durch die Anteilserhöhung komme es im Ergebnis aber nicht zu einer relevanten Veränderung der Marktverhältnisse.

(BKartA, PM vom 03.01.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank