• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zusammenschluss zwischen Eventim und Scorpio freigegeben

04.01.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zusammenschluss zwischen Eventim und Scorpio freigegeben

Beitrag mit Bild

Auf den Veranstaltermärkten sei vor allem die Wettbewerbssituation bei Musikfestivals und Rock/Pop-Tourneekonzerten intensiv geprüft worden, teilt das Bundeskartellamt mit.

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Konzert- und Festivalveranstalters FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH („Hurricane“, „Southside“) durch Branchen-Riese CTS Eventim AG & Co. KGaA genehmigt.

CTS Eventim ist insbesondere bekannt durch seinen Ticket-Online-Shop „Eventim.de“. Das Unternehmen bietet außerdem über eine elektronische Plattform Veranstaltern und Vorverkaufsstellen Ticketsystemdienstleistungen an und ist auch selbst als Veranstalter insbesondere von Rock/Pop-Tourneen und Festivals („Rock am Ring“, „Rock im Park“) tätig.

Neue Fragen durch Marktmacht von Plattformen

CTS Eventim besitzt eine sehr starke Marktstellung vor allem beim Ticketvertrieb über die eigene Plattform und den eigenen Online-Shop. Im Zusammenhang mit der Marktmacht von Plattformen hätten sich viele kartellrechtliche Fragen neu gestellt, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Gegen CTS Eventim werde aktuell ein Verfahren wegen des Verdachts auf Marktmachtmissbrauch im Zusammenhang mit bestimmten Geschäftspraktiken des Unternehmens geführt. Auch im Bereich der Rock/Pop-Tourneen und der Festivals sei CTS ein starker Wettbewerber. Der Zusammenschluss sei daher vertieft geprüft worden, obwohl CTS bereits bisher an FKP Scorpio beteiligt gewesen sei. Durch die Anteilserhöhung komme es im Ergebnis aber nicht zu einer relevanten Veränderung der Marktverhältnisse.

(BKartA, PM vom 03.01.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)