• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zusammenschluss zwischen Eventim und Scorpio freigegeben

04.01.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zusammenschluss zwischen Eventim und Scorpio freigegeben

Beitrag mit Bild

Auf den Veranstaltermärkten sei vor allem die Wettbewerbssituation bei Musikfestivals und Rock/Pop-Tourneekonzerten intensiv geprüft worden, teilt das Bundeskartellamt mit.

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Konzert- und Festivalveranstalters FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH („Hurricane“, „Southside“) durch Branchen-Riese CTS Eventim AG & Co. KGaA genehmigt.

CTS Eventim ist insbesondere bekannt durch seinen Ticket-Online-Shop „Eventim.de“. Das Unternehmen bietet außerdem über eine elektronische Plattform Veranstaltern und Vorverkaufsstellen Ticketsystemdienstleistungen an und ist auch selbst als Veranstalter insbesondere von Rock/Pop-Tourneen und Festivals („Rock am Ring“, „Rock im Park“) tätig.

Neue Fragen durch Marktmacht von Plattformen

CTS Eventim besitzt eine sehr starke Marktstellung vor allem beim Ticketvertrieb über die eigene Plattform und den eigenen Online-Shop. Im Zusammenhang mit der Marktmacht von Plattformen hätten sich viele kartellrechtliche Fragen neu gestellt, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Gegen CTS Eventim werde aktuell ein Verfahren wegen des Verdachts auf Marktmachtmissbrauch im Zusammenhang mit bestimmten Geschäftspraktiken des Unternehmens geführt. Auch im Bereich der Rock/Pop-Tourneen und der Festivals sei CTS ein starker Wettbewerber. Der Zusammenschluss sei daher vertieft geprüft worden, obwohl CTS bereits bisher an FKP Scorpio beteiligt gewesen sei. Durch die Anteilserhöhung komme es im Ergebnis aber nicht zu einer relevanten Veränderung der Marktverhältnisse.

(BKartA, PM vom 03.01.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


22.01.2026

BFH zur Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung

Eine Gewerbesteuerpflicht für Stiftungen darf nicht unterstellt werden. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Schwelle zur gewerblichen Betätigung überschritten wird.

weiterlesen
BFH zur Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung

Meldung

©pixelrobot/123rf.com


22.01.2026

EU stellt Revision des Cybersecurity Act vor

Die EU-Kommission will die Resilienz im Bereich der Cybersicherheit stärken und hat deshalb den EU Cybersecurity Act überarbeitet.

weiterlesen
EU stellt Revision des Cybersecurity Act vor

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 € wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)