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14.02.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer

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©chombosan/fotolia.com

Neue Regelungen durch den Deutschen Corporate Governance Kodex 2020, das ARUG II sowie die EU-Regulierung der Abschlussprüfung und die Weiterentwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung führen zu erhöhten Anforderungen an Aufsichtsorgane und Abschlussprüfer. Das IDW hat dazu ein Positionspapier veröffentlicht.

Das IDW Positionspapier greift die aktuellen Entwicklungen auf und beschreibt Grundsätze einer guten Corporate Governance im Sinne einer „Best Practice“ bei der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer. Das Positionspapier fokussiert sich zwar auf nach dem AktG gebildete Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse, die dargestellten Erfahrungen können aber auch für die Zusammenarbeit mit Organen, denen eine ähnliche Überwachungsfunktion zukommt, genutzt werden.

Unterstützung für den Aufsichtsrat

Dem Abschlussprüfer geben die Empfehlungen einen Überblick, wie er den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Geschäftsführung wirkungsvoll unterstützen kann. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats zeigt das Papier Möglichkeiten auf, wie sie den Abschlussprüfer stärker für die ihnen obliegende Überwachung des Vorstands einbinden können.

Weitere Aspekte des Positionspapiers

Das Positionspapier orientiert sich im Aufbau am zeitlichen Ablauf eines Prüfungszyklus. Zudem umfasst es weitere Aspekte der gesetzlichen Überwachungsaufgabe des Aufsichtsorgans, die über die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses bzw. Konzernabschlusses hinausgehen. Dies betrifft im Wesentlichen die Auseinandersetzung mit den eingerichteten Corporate-Governance-Systemen und den Umgang des Aufsichtsrats mit der Prüfung von nichtfinanziellen Erklärungen.

Das IDW Positionspapier finden Sie hier.

(IDW vom 27.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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