08.12.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Zulässigkeit von Dividendenstripping

Beitrag mit Bild

Stellt nach Ansicht der Bundesregierung das Dividendenstripping eine zulässige Form der Steuergestaltung dar?

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte in einer Kleinen Anfrage mehr zur steuerrechtlichen Zulässigkeit des Dividendenstrippings wissen.

Cum-Ex-Geschäfte sind ein Sonderfall des Dividendenstrippings. Die Gesetzeslücke, die Cum-Ex-Geschäfte ermöglicht hat, wurde erst im Jahr 2012 vollständig geschlossen. Dividendenstripping findet laut Bündnis 90/Die Grünen jedoch bis heute in folgender Form statt:

Ein Steuerinländer erwirbt Aktien eines deutschen Unternehmens von einem Steuerausländer vor dem Ausschüttungstermin der Dividende und verkauft diese nach dem Ausschüttungstermin mit dem Dividendenabschlag wieder an den Steuerausländer. Dadurch wird die Dividende einschließlich des Steueranrechnungsguthabens von der Aktie abgestreift. Der Steuerinländer ist im Ergebnis der Transaktion zur Anrechnung der von der Aktiengesellschaft einbehaltenen und an den deutschen Fiskus abgeführten Kapitalertragssteuer berechtigt. Der eigentlich nicht anrechnungsberechtigte Steuerausländer kommt jedoch durch die Transaktion wirtschaftlich in den Genuss dieses Anrechnungsvorteils.

Die Bundesregierung soll nun begründet dazu Stellung nehmen, ob diese Form des Aktienkaufs- und Verkaufs rund um den Dividendentermin eine zulässige Form der Steuergestaltung ist.

(Bundestag, hib vom 07.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©pixbox77/fotolia.com


01.12.2023

Industrie-Investitionen in Klimaschutz 74 % gestiegen

Die Investitionen der Industrie sind binnen zehn Jahren um 74,3 % gestiegen, wie das Statistische Bundesamt vor dem Start der Weltklimakonferenz am 30.11.2023 mitteilt.

weiterlesen
Industrie-Investitionen in Klimaschutz 74 % gestiegen

Meldung

©alimyakubov/fotolia.com


01.12.2023

EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Eine Gemeinde in Belgien verbot einer Mitarbeiterin, im Dienst ein Kopftuch zu tragen. Der EuGH stellte klar, dass ein solches Verbot erlaubt ist.

weiterlesen
EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


30.11.2023

BFH schafft Klarheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung

Der BFH hat sich mit dem Anonymitätsgrundsatz und dem Überdenkungsverfahren in der schriftlichen Steuerberaterprüfung befasst.

weiterlesen
BFH schafft Klarheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank