08.12.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Zulässigkeit von Dividendenstripping

Beitrag mit Bild

Stellt nach Ansicht der Bundesregierung das Dividendenstripping eine zulässige Form der Steuergestaltung dar?

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte in einer Kleinen Anfrage mehr zur steuerrechtlichen Zulässigkeit des Dividendenstrippings wissen.

Cum-Ex-Geschäfte sind ein Sonderfall des Dividendenstrippings. Die Gesetzeslücke, die Cum-Ex-Geschäfte ermöglicht hat, wurde erst im Jahr 2012 vollständig geschlossen. Dividendenstripping findet laut Bündnis 90/Die Grünen jedoch bis heute in folgender Form statt:

Ein Steuerinländer erwirbt Aktien eines deutschen Unternehmens von einem Steuerausländer vor dem Ausschüttungstermin der Dividende und verkauft diese nach dem Ausschüttungstermin mit dem Dividendenabschlag wieder an den Steuerausländer. Dadurch wird die Dividende einschließlich des Steueranrechnungsguthabens von der Aktie abgestreift. Der Steuerinländer ist im Ergebnis der Transaktion zur Anrechnung der von der Aktiengesellschaft einbehaltenen und an den deutschen Fiskus abgeführten Kapitalertragssteuer berechtigt. Der eigentlich nicht anrechnungsberechtigte Steuerausländer kommt jedoch durch die Transaktion wirtschaftlich in den Genuss dieses Anrechnungsvorteils.

Die Bundesregierung soll nun begründet dazu Stellung nehmen, ob diese Form des Aktienkaufs- und Verkaufs rund um den Dividendentermin eine zulässige Form der Steuergestaltung ist.

(Bundestag, hib vom 07.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank