08.12.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Zulässigkeit von Dividendenstripping

Beitrag mit Bild

Stellt nach Ansicht der Bundesregierung das Dividendenstripping eine zulässige Form der Steuergestaltung dar?

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte in einer Kleinen Anfrage mehr zur steuerrechtlichen Zulässigkeit des Dividendenstrippings wissen.

Cum-Ex-Geschäfte sind ein Sonderfall des Dividendenstrippings. Die Gesetzeslücke, die Cum-Ex-Geschäfte ermöglicht hat, wurde erst im Jahr 2012 vollständig geschlossen. Dividendenstripping findet laut Bündnis 90/Die Grünen jedoch bis heute in folgender Form statt:

Ein Steuerinländer erwirbt Aktien eines deutschen Unternehmens von einem Steuerausländer vor dem Ausschüttungstermin der Dividende und verkauft diese nach dem Ausschüttungstermin mit dem Dividendenabschlag wieder an den Steuerausländer. Dadurch wird die Dividende einschließlich des Steueranrechnungsguthabens von der Aktie abgestreift. Der Steuerinländer ist im Ergebnis der Transaktion zur Anrechnung der von der Aktiengesellschaft einbehaltenen und an den deutschen Fiskus abgeführten Kapitalertragssteuer berechtigt. Der eigentlich nicht anrechnungsberechtigte Steuerausländer kommt jedoch durch die Transaktion wirtschaftlich in den Genuss dieses Anrechnungsvorteils.

Die Bundesregierung soll nun begründet dazu Stellung nehmen, ob diese Form des Aktienkaufs- und Verkaufs rund um den Dividendentermin eine zulässige Form der Steuergestaltung ist.

(Bundestag, hib vom 07.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


28.08.2026

Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht Rekordwert

Große Erbschaften und Schenkungen ließen die Steuerfestsetzungen 2025 auf einen neuen Rekordwert steigen.

weiterlesen
Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht Rekordwert

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


28.08.2026

Bundesrat will Bundesdatenschutzgesetz ändern

Die Datenschutzaufsicht soll laut Gesetzentwurf effizienter und einheitlicher werden, doch rechtliche Fragen sind noch zu klären.

weiterlesen
Bundesrat will Bundesdatenschutzgesetz ändern

Meldung

©M.Schuppich/fotolia.com


27.08.2026

Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt

Immer mehr Steuerpflichtige nutzen KI und Apps für ihre Steuererklärung und zeigen zugleich großes Interesse an einer automatisch vorausgefüllten Ein-Klick-Lösung.

weiterlesen
Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht