21.03.2016

Meldung, Steuerrecht

Zur Zinsbesteuerung im Ansässigkeitsstaat

Beitrag mit Bild

Das Ziel einer gesetzlichen Ausgestaltung der beschränkten Steuerpflicht im Fall von inländischen Kapitalerträgen ist es, den Finanzplatz Deutschland zu stärken.

Die Besteuerung von im Inland gezahlten Zinsen auf Kapitaleinkünfte soll für beschränkt Steuerpflichtige besser im Ansässigkeitsstaat erfolgen. Wie es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heißt, verfolgt sie das Ziel einer „zutreffenden Einmalbesteuerung“.

Gerade für Zinsen gilt, dass grenzüberschreitend eine einmalige Besteuerung im Ansässigkeitsstaat gegenüber einer Besteuerung sowohl im Quellen- als auch im Ansässigkeitsstaat vorzugswürdig ist, lautet die Antwort der Bundesregierung. Deshalb würden viele Doppelbesteuerungsabkommen nur die Besteuerung im Wohnsitzstaat vorsehen. Diesem Ziel diene auch die weitere Verbesserung des internationalen Informationsaustauschs in Steuersachen.

Ausgestaltung der beschränkten Steuerpflicht

79 Staaten und Gebiete seien einer entsprechenden Vereinbarung über den internationalen Informationsaustausch in Steuersachen beigetreten. Die EU-Staaten würden ab 2017 automatisch Daten über Finanzkonten austauschen. Hintergrund der gesetzlichen Ausgestaltung der beschränkten Steuerpflicht im Fall von inländischen Kapitalerträgen sei dem Grunde nach das Ziel, den Finanzplatz Deutschland zu stärken. Welche Bankeinlagen, Anteile an inländischen Investmentfonds und festverzinslichen Wertpapieren von „Steuerinländern“ oder von „Steuerausländern“ gehalten werden, kann die Bundesregierung mangels eigener Daten nicht angeben.

(Deutscher Bundestag, hib vom 17.03.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

anutaray/123RF.com


14.08.2026

Neues Verpackungsrecht in Kraft

Mit dem neuen VerpackDG bleibt die Tätigkeit von WP und vBP ein wichtiger Bestandteil der Kontrolle des Verpackungsrechts.

weiterlesen
Neues Verpackungsrecht in Kraft

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.08.2026

Greenwashing-Urteil gegen Netto

Umweltwerbung ist nur zulässig, wenn die versprochenen ökologischen Vorteile tatsächlich bestehen und nachweisbar sind.

weiterlesen
Greenwashing-Urteil gegen Netto

Steueboard

Nicola Halmburger


13.08.2026

Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden

Vorläufigkeitsvermerke sollten in der Beratungspraxis nicht ungeprüft hingenommen werden. Sie halten Steuerbescheide in ihrem jeweiligen Umfang offen, ermöglichen spätere Änderungen und hemmen die Festsetzungsfrist.

weiterlesen
Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht