• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Wirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige

05.06.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Zur Wirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Ein Arbeitgeber verstößt nicht gegen § 17 Abs. 1 KSchG, wenn er bei einer Massenentlassung die Kündigungsschreiben unterzeichnet und dann die Entlassungen bei der Agentur für Arbeit anzeigt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in mehreren Urteilen entschieden.
In den Streitfällen hatte die Arbeitgeberin eine Vielzahl von Kündigungsschreiben unterzeichnet, anschließend die Massenentlassung bei der Agentur für Arbeit angezeigt und dann die Kündigungsschreiben versandt. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat dieses Vorgehen in seinen Urteilen vom 25.04.2019 (21 Sa 1534/18) und vom 09.05.2019 (18 Sa 1449/18) für rechtlich zulässig gehalten.
Unterschied zum Konsultationsverfahren
Das Verfahren nach § 17 Abs. 1 KSchG diene – anders als das Konsultationsverfahren nach § 17 Abs. 2 KSchG bzw. die Betriebsratsanhörung nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – nicht dazu, auf den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers einzuwirken; der Arbeitgeber dürfe daher endgültig zur Vornahme der Massenentlassung entschlossen sein, bevor er diese bei der Agentur für Arbeit anzeige.
(LAG Berlin-Brandenburg, PM vom 04.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


02.07.2025

EU-Klimagesetz: Neues Zwischenziel für 2040

Die EU-Kommission schlägt ein neues Klimaziel von 90 % weniger Emissionen bis 2040 vor. Ein ambitionierter Plan, der jedoch erhebliche Zweifel an Umsetzbarkeit aufwirft.

weiterlesen
EU-Klimagesetz: Neues Zwischenziel für 2040

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


02.07.2025

BFH: Verzögerter Erbschein schützt nicht vor Zinslast

Der BFH hat entschieden, dass auch lange Erbscheinverfahren über Jahre keinen Erlass von Nachzahlungszinsen rechtfertigen.

weiterlesen
BFH: Verzögerter Erbschein schützt nicht vor Zinslast

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


01.07.2025

IFRS-Leitlinien zur Berichterstattung über Klimatransformationspläne

Die IFRS-Leitlinien liefern praktische Hinweise für eine transparente, zielgerichtete Klimaberichterstattung im Einklang mit IFRS S2.

weiterlesen
IFRS-Leitlinien zur Berichterstattung über Klimatransformationspläne

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank