• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Wirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige

05.06.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Zur Wirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Ein Arbeitgeber verstößt nicht gegen § 17 Abs. 1 KSchG, wenn er bei einer Massenentlassung die Kündigungsschreiben unterzeichnet und dann die Entlassungen bei der Agentur für Arbeit anzeigt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in mehreren Urteilen entschieden.
In den Streitfällen hatte die Arbeitgeberin eine Vielzahl von Kündigungsschreiben unterzeichnet, anschließend die Massenentlassung bei der Agentur für Arbeit angezeigt und dann die Kündigungsschreiben versandt. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat dieses Vorgehen in seinen Urteilen vom 25.04.2019 (21 Sa 1534/18) und vom 09.05.2019 (18 Sa 1449/18) für rechtlich zulässig gehalten.
Unterschied zum Konsultationsverfahren
Das Verfahren nach § 17 Abs. 1 KSchG diene – anders als das Konsultationsverfahren nach § 17 Abs. 2 KSchG bzw. die Betriebsratsanhörung nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – nicht dazu, auf den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers einzuwirken; der Arbeitgeber dürfe daher endgültig zur Vornahme der Massenentlassung entschlossen sein, bevor er diese bei der Agentur für Arbeit anzeige.
(LAG Berlin-Brandenburg, PM vom 04.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Feldner


18.11.2025

Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Das FG Köln hat mit Beschluss vom 30.11.2023 ein Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH eingereicht …

weiterlesen
Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.11.2025

Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Die EU hat eine überarbeitete Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung beschlossen, um Verbraucherstreitigkeiten künftig einfacher lösen zu können.

weiterlesen
Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


18.11.2025

Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Auch wenn eine verdeckte Gewinnausschüttung formal vorliegt, muss ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil erkennbar sein.

weiterlesen
Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank