• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Wirksamkeit befristeter Arbeitsverträge von Fußballspielern

07.11.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Zur Wirksamkeit befristeter Arbeitsverträge von Fußballspielern

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags zwischen einem Fußballverein der Regionalliga und einem Berufsfußballspieler zulässig ist, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist.

Der Kläger war seit Anfang 2014 bei der Beklagten, die den Spielbetrieb von Viktoria Köln durchführt, als Berufsfußballspieler beschäftigt. Mit seiner Klage wandte er sich nun erfolglos gegen die Befristung seines Arbeitsvertrags zum 30.06.2017.

Im Profisport gelten andere Maßstäbe

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Köln war die Befristung des Arbeitsvertrags aufgrund der Besonderheiten im Bereich des Profifußballs wirksam (Urteil vom 19.10.2017 – 11 Ca 4400/17). Die „Eigenart der Arbeitsleistung“ rechtfertige ungeachtet der geringeren Verdienstmöglichkeiten auch in der Regionalliga die Befristung.

Ähnlicher Fall vor dem BAG

Wenn die Befristungsdauer über zwei Jahre hinausgehe, bedürfe es zur Wirksamkeit der Befristung grundsätzlich gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG eines sachlichen Grundes. Das LArbG Mainz hatte sich zuletzt in einem Urteil vom 17.02.2016 (4 Sa 202/15) mit der Frage zu befassen, inwieweit bei dieser rechtlichen Hürde die Besonderheiten des Profifußballs zu berücksichtigen sind. Anders als die Vorinstanz nahm das LArbG Mainz an, dass ein sachlicher Grund für die Befristung aufgrund der Besonderheiten im Rechtsverhältnis zwischen einem Bundesliga-Verein und einem Lizenzspieler gegeben sei. Dieser Rechtsstreit ist derzeit beim BAG anhängig (7 AZR 312/16).

Mehr zum Thema

Mehr über arbeitsrechtliche Rechte, Pflichten und Verbote im Profifußball erfahren Sie im Interview mit Rechtsanwalt Dr. Christopher Wiencke.

(Justizministerium NRW, PM vom 03.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)