• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Wirksamkeit befristeter Arbeitsverträge von Fußballspielern

07.11.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Zur Wirksamkeit befristeter Arbeitsverträge von Fußballspielern

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags zwischen einem Fußballverein der Regionalliga und einem Berufsfußballspieler zulässig ist, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist.

Der Kläger war seit Anfang 2014 bei der Beklagten, die den Spielbetrieb von Viktoria Köln durchführt, als Berufsfußballspieler beschäftigt. Mit seiner Klage wandte er sich nun erfolglos gegen die Befristung seines Arbeitsvertrags zum 30.06.2017.

Im Profisport gelten andere Maßstäbe

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Köln war die Befristung des Arbeitsvertrags aufgrund der Besonderheiten im Bereich des Profifußballs wirksam (Urteil vom 19.10.2017 – 11 Ca 4400/17). Die „Eigenart der Arbeitsleistung“ rechtfertige ungeachtet der geringeren Verdienstmöglichkeiten auch in der Regionalliga die Befristung.

Ähnlicher Fall vor dem BAG

Wenn die Befristungsdauer über zwei Jahre hinausgehe, bedürfe es zur Wirksamkeit der Befristung grundsätzlich gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG eines sachlichen Grundes. Das LArbG Mainz hatte sich zuletzt in einem Urteil vom 17.02.2016 (4 Sa 202/15) mit der Frage zu befassen, inwieweit bei dieser rechtlichen Hürde die Besonderheiten des Profifußballs zu berücksichtigen sind. Anders als die Vorinstanz nahm das LArbG Mainz an, dass ein sachlicher Grund für die Befristung aufgrund der Besonderheiten im Rechtsverhältnis zwischen einem Bundesliga-Verein und einem Lizenzspieler gegeben sei. Dieser Rechtsstreit ist derzeit beim BAG anhängig (7 AZR 312/16).

Mehr zum Thema

Mehr über arbeitsrechtliche Rechte, Pflichten und Verbote im Profifußball erfahren Sie im Interview mit Rechtsanwalt Dr. Christopher Wiencke.

(Justizministerium NRW, PM vom 03.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Serezniy/123rf.com


24.12.2025

Frohe Weihnachten!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten – eine Zeit voller Freude, Besinnlichkeit und harmonischer Stunden.

weiterlesen
Frohe Weihnachten!

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


23.12.2025

Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Eine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des Reisekostenrechts liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich und dauerhaft so festlegt.

weiterlesen
Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Meldung

©ra2studio/fotolia.com


23.12.2025

FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Mit dem FAQ-Entwurf liefert die EU-Kommission erste Klarstellungen zur praktischen Anwendung der TaxonomieVO und der neuen Delegierten Verordnung.

weiterlesen
FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank