07.03.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Widerstandsfähigkeit von Banken

Beitrag mit Bild

©beebright/fotolia.com

In Deutschland wird derzeit die Implementierung des sogenannten Tiber-De Rahmenwerks vorbereitet. Dabei werden auch die im Oktober 2018 von den G7-Finanzministern und Notenbankgouverneuren verabschiedeten unverbindlichen „G7 Fundamental Elements for Threat-Led Penetration Testing“ berücksichtigt.

Nicht nur aktuelle Fälle der rechtswidrigen Datenbeschaffung haben den Fokus auf die Cyber- bzw. Datensicherheit noch einmal erhöht. Auch etwa der Spotlight Report 2018 mit dem Titel „Could an Equifax-sized data breach happen again?“ zeigte einen Anstieg der Sicherheitsverletzungen in allen Branchen, einschließlich der Finanzdienstleistungen, auf. Weltweit würden Finanzdienstleister immer mehr Cyberangriffen ausgesetzt. Hacker nutzten bisweilen sogenannte versteckte Tunnel, um sich in Unternehmensnetzwerken einzunisten und wertvolle Daten aus der Ferne abzuschöpfen.

Aufsichtlich kontrollierte Hackerangriffe auf Banken-IT

Im Tiber-De Rahmenwerk geht darum, mittels kontrollierter Cyberangriffe auf die Informationstechnologie von Banken deren Widerstandsfähigkeit zu testen, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP zum Status quo.

Stand der Umsetzung

Die Bundesregierung hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beauftragt, in Kooperation mit der Bundesbank Rahmenbedingungen für eine nationale Implementierung zu erarbeiten. Die im Oktober 2018 eingesetzte Arbeitsgruppe befasst sich auch mit der Frage, welche Behörde oder Institution am besten für eine Begleitung von Threat-Led-Penetrationtests geeignet ist.

(Dt. Bundestag, hib vom 06.03.2019/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


19.11.2025

Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Bei Nachzahlungszinsen infolge eines vom Finanzamt mitverursachten Rechtsirrtums kann ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen gerechtfertigt sein.

weiterlesen
Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com


19.11.2025

Wechselkurse: Änderungen zu IAS 21

Der IASB hat klargestellt, wie Unternehmen Abschlüsse umrechnen müssen, wenn die Darstellungswährung in einem Hochinflationsland liegt.

weiterlesen
Wechselkurse: Änderungen zu IAS 21

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


18.11.2025

DStV zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitspflichten

Mit der verabschiedeten Position zum Omnibus-I-Paket will das EU-Parlament Unternehmen gezielt von übermäßiger Bürokratie entlasten.

weiterlesen
DStV zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitspflichten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank