07.03.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Widerstandsfähigkeit von Banken

Beitrag mit Bild

©beebright/fotolia.com

In Deutschland wird derzeit die Implementierung des sogenannten Tiber-De Rahmenwerks vorbereitet. Dabei werden auch die im Oktober 2018 von den G7-Finanzministern und Notenbankgouverneuren verabschiedeten unverbindlichen „G7 Fundamental Elements for Threat-Led Penetration Testing“ berücksichtigt.

Nicht nur aktuelle Fälle der rechtswidrigen Datenbeschaffung haben den Fokus auf die Cyber- bzw. Datensicherheit noch einmal erhöht. Auch etwa der Spotlight Report 2018 mit dem Titel „Could an Equifax-sized data breach happen again?“ zeigte einen Anstieg der Sicherheitsverletzungen in allen Branchen, einschließlich der Finanzdienstleistungen, auf. Weltweit würden Finanzdienstleister immer mehr Cyberangriffen ausgesetzt. Hacker nutzten bisweilen sogenannte versteckte Tunnel, um sich in Unternehmensnetzwerken einzunisten und wertvolle Daten aus der Ferne abzuschöpfen.

Aufsichtlich kontrollierte Hackerangriffe auf Banken-IT

Im Tiber-De Rahmenwerk geht darum, mittels kontrollierter Cyberangriffe auf die Informationstechnologie von Banken deren Widerstandsfähigkeit zu testen, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP zum Status quo.

Stand der Umsetzung

Die Bundesregierung hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beauftragt, in Kooperation mit der Bundesbank Rahmenbedingungen für eine nationale Implementierung zu erarbeiten. Die im Oktober 2018 eingesetzte Arbeitsgruppe befasst sich auch mit der Frage, welche Behörde oder Institution am besten für eine Begleitung von Threat-Led-Penetrationtests geeignet ist.

(Dt. Bundestag, hib vom 06.03.2019/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)