07.03.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Widerstandsfähigkeit von Banken

Beitrag mit Bild

©beebright/fotolia.com

In Deutschland wird derzeit die Implementierung des sogenannten Tiber-De Rahmenwerks vorbereitet. Dabei werden auch die im Oktober 2018 von den G7-Finanzministern und Notenbankgouverneuren verabschiedeten unverbindlichen „G7 Fundamental Elements for Threat-Led Penetration Testing“ berücksichtigt.

Nicht nur aktuelle Fälle der rechtswidrigen Datenbeschaffung haben den Fokus auf die Cyber- bzw. Datensicherheit noch einmal erhöht. Auch etwa der Spotlight Report 2018 mit dem Titel „Could an Equifax-sized data breach happen again?“ zeigte einen Anstieg der Sicherheitsverletzungen in allen Branchen, einschließlich der Finanzdienstleistungen, auf. Weltweit würden Finanzdienstleister immer mehr Cyberangriffen ausgesetzt. Hacker nutzten bisweilen sogenannte versteckte Tunnel, um sich in Unternehmensnetzwerken einzunisten und wertvolle Daten aus der Ferne abzuschöpfen.

Aufsichtlich kontrollierte Hackerangriffe auf Banken-IT

Im Tiber-De Rahmenwerk geht darum, mittels kontrollierter Cyberangriffe auf die Informationstechnologie von Banken deren Widerstandsfähigkeit zu testen, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP zum Status quo.

Stand der Umsetzung

Die Bundesregierung hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beauftragt, in Kooperation mit der Bundesbank Rahmenbedingungen für eine nationale Implementierung zu erarbeiten. Die im Oktober 2018 eingesetzte Arbeitsgruppe befasst sich auch mit der Frage, welche Behörde oder Institution am besten für eine Begleitung von Threat-Led-Penetrationtests geeignet ist.

(Dt. Bundestag, hib vom 06.03.2019/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Annabel Graß


05.02.2026

FG Münster: Zur Einräumung einer Gesamtgläubigerstellung an einem Altenteil

Mit vorläufig nicht rechtskräftigem Urteil vom 18.09.2025 (3 K 459/24 Erb) entschied das FG Münster, dass bei der Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, eines Hofes i.S.d. HöfO, durch einen Elternteil an das Kind mit Vereinbarung eines lebenslangen Altenteils für beide Elternteile keine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung des einen an den anderen Ehegatten vorliegt, sofern dieser nicht über die ihm eingeräumten Rechte und Leistungen frei verfügen kann.

weiterlesen
FG Münster: Zur Einräumung einer Gesamtgläubigerstellung an einem Altenteil

Meldung

©olando/fotolia.com


04.02.2026

„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu

Das OLG Oldenburg verurteilte die Beklagten im „Wasserdiesel“-Fall zu rund 3,25 Mio. € Schadensersatz, da sie nachweislich Investoren getäuscht hatten.

weiterlesen
„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


04.02.2026

Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Ein Arbeitsverhältnis bleibt wirksam, wenn ein Arbeitgeber nicht nachvollziehbar belegen kann, dass es sich lediglich um ein Scheingeschäft handelte.

weiterlesen
Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)