10.09.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Werbung mit Energieeffizienzklassen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Bei einer Werbung für Klimageräte mit Preisen im Internet muss stets auch die Energieeffizienzklasse angegeben werden. Das stellte das Landgericht Köln jetzt in einem Urteil gegen den Baumarkt OBI klar.

Im September 2014 hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sechs Online-Händler wegen fehlerhafter Angaben bei Klimageräten abgemahnt. „Gerade bei Klimageräten ist der Verkaufspreis nicht alles. Verbraucher müssen auf den ersten Blick erkennen können, wie viel Energie das Gerät verbraucht und welche Folgekosten auf sie zukommen“, sagt Kerstin Hoppe, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv.

Kennzeichnung an anderer Stelle genügt nicht

Die europäische Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung schreibt vor, dass bei Produkten, die im Internet verkauft werden, immer auch die Energieeffizienzklasse angezeigt werden muss. Dies hat das Landgericht Köln mit Urteil 31 O 112/15 vom 20.08.2015 bestätigt. Sobald ein Produkt unter Angabe eines Preises beworben wird, muss die Energieeffizienzklasse direkt angegeben werden. Eine Kennzeichnung an einer anderen Stelle auf der Webseite reicht nicht aus.

(vzbv / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Jens-Hendrik Kern


12.03.2026

Stolperfalle Buchwertfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge

Mit Urteil vom 06.06.2025 (5 K 397/24) hat sich das FG Baden-Württemberg zur Buchwerfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge geäußert.

weiterlesen
Stolperfalle Buchwertfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge

Meldung

©Pixelot/fotolia.com


12.03.2026

Trotz Compliance-Vorwürfe: Fristlose Kündigung bei Formfehler unwirksam

Bei einer außerordentlichen Kündigung zählt nicht nur die Schwere der Vorwürfe, sondern ebenso die strikte Einhaltung der gesetzlichen Fristen.

weiterlesen
Trotz Compliance-Vorwürfe: Fristlose Kündigung bei Formfehler unwirksam

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


12.03.2026

BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt steuerfrei

Die ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer, entschied der BFH.

weiterlesen
BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt steuerfrei
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)