• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Vorsorgezulage auf Erträge des Altersvorsorgevermögens

28.12.2015

Meldung, Steuerrecht

Zur Vorsorgezulage auf Erträge des Altersvorsorgevermögens

Beitrag mit Bild

Der BFH hat sich mit wichtigen für die Riester-Förderung bedeutsamen Fragestellungen auseinandergesetzt.

Voraussetzung für die Gewährung der Altersvorsorgezulage ist, dass der Förderberechtigte eigene Altersvorsorgebeiträge leistet. Dies ist nicht gegeben, wenn lediglich Zinsen und Erträge des Vorsorgevermögens dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben werden, entschied der BFH und beantwortete damit zahlreiche Fragen.

Der BFH hat mit dem Urteil X R 41/132 vom 08.07.2015 eine Vielzahl von bisher nicht eindeutig geklärten Zweifelsfragen überzeugend und abschließend behandelt. Verschiedene Rechtsfragen zum Bestehen einer unmittelbaren Begünstigung und den Umfang der mittelbaren Förderberechtigung wurden geklärt. Die Entscheidung dürfte dazu führen, dass zahlreiche anhängige Klageverfahren abgeschlossen werden können.

Anspruch mittelbar Begünstigter bejaht

Beispielsweise können von der Riester-Förderung unter bestimmten Voraussetzungen auch diejenigen profitieren, die zwar nicht selbst zu einer begünstigten Personengruppe gehören, bei denen aber ihr Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner unmittelbar förderberechtigt ist (sog. mittelbar Begünstigte). Diese können einen Anspruch auf die Altersvorsorgezulage haben.

Der aktuelle Fachbeitrag von Dr. Michael Myßen analysiert das BFH-Urteil vom 08.07.2015 und gibt Hinweise zum BFH-Verfahren (X R 11/13), dem das BMF beigetreten war. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 18.12.2015, Heft 51-52, Seite 2967 ff. oder online unter Dokumentennummer DB1167510.


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


19.03.2026

BFH zum Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters

Der BFH hat klargestellt, dass ein stiller Gesellschafter nicht schon deshalb Mitunternehmer ist, weil er Leistungen für das Unternehmen erbringt und am Gewinn beteiligt wird.

weiterlesen
BFH zum Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


19.03.2026

EU Inc.: Europas neue Rechtsform für Unternehmen

Die neue Rechtsform EU Inc. soll Unternehmen in Europa schneller, digitaler, günstiger und grenzüberschreitend einfacher wachsen lassen.

weiterlesen
EU Inc.: Europas neue Rechtsform für Unternehmen

Meldung

©js-photo/fotolia.com


18.03.2026

Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Neue Regeln sollen Spritpreise transparenter machen, Wettbewerb stärken und Verbraucher besser vor Überhöhungen schützen.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)