• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Versteuerung von Gewinnen bei einer Umwandlung

04.08.2016

Meldung, Steuerrecht

Zur Versteuerung von Gewinnen bei einer Umwandlung

Beitrag mit Bild

Bei der Umwandlung mit Vermögensübertragung, wird die Gesellschaft aufgelöst und ihr Vermögen auf eine andere Gesellschaft oder Person übertragen. Doch wie wird dies steuerlich gehandhabt?

Vor dem Finanzgericht Hamburg war in einem Fall die Frage streitig, in welchem Jahr ein Gewinn, der im Zusammenhang mit einer Umwandlung in Gestalt der Vermögensübertragung (Vollübertragung) entstand, zu versteuern ist.

Wird im Rahmen einer Vermögensübertragung (Vollübertragung) nach § 174 Abs. 1 UmwG als Gegenleistung die Erbringung einer Sachleistung vereinbart, in der stille Reserven vorhanden sind, weil der Buchwert in der Bilanz der Übernehmerin unter dem Wert liegt, mit dem das Vermögen der übertragenden Körperschaft übernommen wird, so unterliegt dieser Gewinn in dem Veranlagungszeitraum, in dem der steuerliche Übertragungsstichtag liegt, jedenfalls dann nicht der Besteuerung, wenn die Gegenleistung erst im Folgejahr bewirkt wird.

Übernahmegewinn oder laufender Gewinn?

Dabei kann offen bleiben, so das Finanzgericht Hamburg im Urteil vom 05.04.2016 (Az. 6 K 93/15), ob dieser Gewinn Teil des Übernahmegewinns nach § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 1995 ist, auf den die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG zwar anwendbar ist, der steuerlich aber außer Ansatz bleibt, oder ob es sich um einen laufenden Gewinn handelt, für den dann die allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätze der Gewinnrealisierung gelten. Im letzteren Fall wäre der Vermögenszuwachs bei der Übernehmerin zum steuerlichen Übertragungsstichtag wie im Falle einer Anzahlung durch eine gleich hohe Verbindlichkeit zu neutralisieren. Die Revision gegen das Urteil ist beim BFH unter dem Az. I R 27/16 anhängig.

(FG Hamburg, NL 02/2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


27.04.2026

Kein Kurzarbeitergeld bei dauerhaftem Strukturwandel

Dauerhafte Branchenprobleme begründen keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, sondern verlangen betriebliche Anpassungen.

weiterlesen
Kein Kurzarbeitergeld bei dauerhaftem Strukturwandel

Rechtsboard

Tess Tanisha Haden


27.04.2026

Die Compliance-Untersuchung im Fokus: Datenschutz, Arbeitsrecht und Waffengleichheit

Das Urteil des LAG München vom 12.06.2025 (2 SLa 70/25) setzt sich mit Auskunfts- und Einsichtsrechten im Zusammenhang mit internen Compliance-Untersuchungen auseinander.

weiterlesen
Die Compliance-Untersuchung im Fokus: Datenschutz, Arbeitsrecht und Waffengleichheit

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


27.04.2026

Steuerberatung: Neue Regeln, neue Chancen

Mit der Änderung des Steuerberatungsgesetzes werden Beratungsbefugnisse erweitert und bürokratische Vorgaben reduziert.

weiterlesen
Steuerberatung: Neue Regeln, neue Chancen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht