• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Vermietung von Ausstellungsflächen durch Verein

09.11.2017

Meldung, Steuerrecht

Zur Vermietung von Ausstellungsflächen durch Verein

Beitrag mit Bild

©p365.de/fotolia.com

In einem Fall vor dem Finanzgericht Düsseldorf war streitig, ob die Vermietung von Ausstellungsflächen durch eine als gemeinnützig anerkannte Selbsthilfeorganisation anlässlich von Veranstaltungen zu steuerpflichtigen Einnahmen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs geführt hat.

Eine als gemeinnützig anerkannte Selbsthilfeorganisation hatte Informationsveranstaltungen für ihre Mitglieder durchgeführt, in deren Rahmen sie auch Informationsstände an Pharmaunternehmen, Krankenhausbetreiber u.ä. vermietete. Das Finanzamt ging davon aus, dass diese Vermietung zu steuerpflichtigen Einnahmen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs geführt hat.

Vermietung von Standflächen ist Geschäftsbetrieb

Das Finanzgericht Düsseldorf ist der Auffassung des Finanzamts im Urteil vom 05.09.2017 (6 K 2010/16 K,G) insoweit gefolgt, als die Vermietung von Standflächen einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstelle, der auch nicht als Zweckbetrieb von der Besteuerung ausgenommen sei. Jedoch – insofern gab das Finanzgericht der Klage statt – sei der Gewinn aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb pauschal mit 15 % der Nettoeinnahmen zu ermitteln.

BFH wird das letzte Wort haben

Dies ergebe sich für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe in Form der „Werbung für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der steuerbegünstigten Tätigkeit einschließlich Zweckbetrieben stattfindet“ aus § 64 Abs. 6 Nr. 1 der Abgabenordnung. Die Vorschrift setze ihrem Wortlaut nach nur die „Werbung für Unternehmen“ voraus. Sie enthalte insbesondere keine Einschränkung dahingehend, dass es sich um eine aktive Werbung durch die gemeinnützige Körperschaft handeln müsse.

Da diese Frage in der Vergangenheit von den Finanzgerichten uneinheitlich beantwortet worden ist, hat das Finanzgericht Düsseldorf die Revision zum Bundesfinanzhof zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.

(FG Düsseldorf, NL vom 08.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Philipp Weiten / Jan-Philipp Jansen


23.02.2026

Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?

Die Verschonung von Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG steht – je nach Art der Verschonung – unter dem Vorbehalt der Einhaltung von fünf- bzw. siebenjährigen Behaltensfristen.

weiterlesen
Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


23.02.2026

Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Banken dürfen bei der Neuberechnung von Zinsen keine unzutreffenden Parameter zugrunde legen oder rechnerisch falsche Ansprüche konstruieren.

weiterlesen
Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Meldung

©VRD/fotolia.com


23.02.2026

Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?

Mit der Änderung reagiert das IASB auf bestehende Unsicherheiten und uneinheitliche Praxis bei der Anwendung der Fair-Value-Option nach IAS 28.

weiterlesen
Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)