• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Verlustrealisierung bei Auflösung einer GmbH

18.07.2022

Meldung, Steuerrecht

Zur Verlustrealisierung bei Auflösung einer GmbH

Die Auflösung einer GmbH wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt regelmäßig noch nicht zu einer Verlustrealisierung i. S. d. § 17 EStG. Dies hat das FG Düsseldorf entschieden.

Beitrag mit Bild

©vizafoto/fotolia.com

Das FG Düsseldorf hatte sich mit dem Zeitpunkt der Verlustrealisierung beim Anteilsverkauf auseinanderzusetzen. Die Klägerin erwarb im Frühjahr 2014 Geschäftsanteile an einer GmbH zum symbolischen Kaufpreis von 1 Euro. Daneben gewährte sie der GmbH ein verzinsliches Darlehen in Höhe von 320.000 Euro, um deren drohende Insolvenz abzuwenden. Das Darlehen war mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten ordentlich. Daneben bei einem Insolvenzeröffnungsantrag gegenüber der GmbH auch mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündbar. Als Sicherheit übereignete die GmbH der Klägerin Fahrzeuge im Gesamtwert von (max.) 38.000 Euro sowie ein Ersatzteillager im Wert von 40.000 Euro.

Im September 2014 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet, womit die GmbH qua Gesetz aufgelöst wurde; zugleich wurde Masseunzulänglichkeit angezeigt. Aus dem Bericht des Insolvenzverwalters ging hervor, dass die Klägerin im Mai 2014 eine Rückzahlung auf das von ihr gewährte Darlehen in Höhe von 16.000 Euro erhalten und im Übrigen die zu ihren Gunsten besicherten Fahrzeuge teilweise veräußert habe. Schlussendlich seien noch Vermögenswerte in Höhe von 44.000 Euro für die Insolvenzmasse frei.

Finanzamt lehnte Verlustrealisierung ab

Im Verfahren begehrte die Klägerin für den Veranlagungszeitraum 2014 die Berücksichtigung eines Verlustes aus § 17 EStG in Höhe von 320.001 Euro. Infolge der Insolvenzeröffnung sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr mit einer Rückzahlung des der GmbH gewährten Darlehens zu rechnen gewesen. Der Ausfall der Darlehensforderung sei zu diesem Zeitpunkt endgültig gewesen und habe zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung geführt.

Das Finanzamt lehnte eine Verlustberücksichtigung im Veranlagungszeitraum 2014 ab. In diesem Jahr sei noch nicht ersichtlich gewesen, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten anfallen würden. Das von der Klägerin gewährte Darlehen hätte bereits keinen eigenkapitalersetzenden Charakter gehabt.

GmbH war bei Insolvenzeröffnung nicht vermögenslos

Mit Urteil vom 12.04.2022 (10 K 1175/19 E) wies das FG Düsseldorf die Klage ab. Im Streitjahr sei kein Auflösungsverlust zu berücksichtigen. Aus dem Bericht des Insolvenzverwalters sei ersichtlich, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses, also dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung, nicht vermögenslos gewesen sei. Zudem habe der gemeine Wert des der Klägerin zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens im Streitjahr nicht festgestanden. Aus der gebotenen Ex-ante-Perspektive sei nicht bekannt, ob die Rückzahlung von 16.000 Euro vom Insolvenzverwalter angefochten werde und ob etwaige Erlöse aus der Verwertung der besicherten Fahrzeuge der Insolvenzanfechtung unterlägen.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.


FG Düsseldorf vom 14.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Katrin Dorn


21.10.2026

Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Update): Entlastung für Familien und Arbeitnehmer gepaart mit Gegenfinanzierung durch höhere Belastungen

Der Bundesrat hat am 16.10.2026 zum Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 Stellung genommen, den die Bundesregierung am 02.09.2026 beschlossen hatte.

weiterlesen
Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Update): Entlastung für Familien und Arbeitnehmer gepaart mit Gegenfinanzierung durch höhere Belastungen

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


21.10.2026

DRSC fordert einfachere Nachhaltigkeitsberichterstattung für Drittstaatenunternehmen

Das DRSC fordert einfachere Nachhaltigkeitsberichte für Drittstaatenunternehmen und einen stufenweisen Einstieg mit vier zentralen Berichtsstandards.

weiterlesen
DRSC fordert einfachere Nachhaltigkeitsberichterstattung für Drittstaatenunternehmen

Meldung

sdecoret/123rf.com


21.10.2026

Wer haftet, wenn KI einen Fehler macht?

Künstliche Intelligenz bietet Unternehmen große Chancen, birgt aber auch erhebliche finanzielle und rechtliche Risiken.

weiterlesen
Wer haftet, wenn KI einen Fehler macht?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht