19.06.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Vergütungspflicht von Hintergrundmusik

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen im Allgemeinen keine vergütungspflichtige öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt.

Ein Zahnarzt, der im Wartebereich seiner Praxis Hörfunksendungen als Hintergrundmusik überträgt, hatte mit der GEMA einen urheberrechtlichen Lizenzvertrag geschlossen, mit dem sie ihm das Recht zur Nutzung des Repertoires der GEMA zur Wiedergabe von Hörfunksendungen in seiner Praxis gegen Zahlung einer Vergütung eingeräumt hat. Der Zahnarzt erklärte nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15.03.2012 (C-135/10) die fristlose Kündigung des Lizenzvertrags. Hiergegen wandte sich die GEMA.

Keine Vergütungspflicht für Zahnärzte

Der Bundesgerichtshof erklärte in seinem Urteil vom 18.06.2015 (Az. I ZR 14/14), dass er an die Auslegung des Unionsrechts durch den Gerichtshof der Europäischen Union gebunden sei. Er müsse die entsprechenden Bestimmungen des nationalen Rechts richtlinienkonform auslegen. Der vom Bundesgerichtshof zu beurteilende Sachverhalt stimmte in allen wesentlichen Punkten mit dem Sachverhalt überein, der dem Gerichtshof der Europäischen Union bei seiner Entscheidung vorgelegen hatte. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Zahnarztpraxen im Allgemeinen – und so auch bei dem beklagten Zahnarzt – nicht öffentlich und damit auch nicht vergütungspflichtig ist.

(BGH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


14.07.2026

Agrarflächen im Betriebsvermögen können steuerlich begünstigt bleiben

Landwirtschaftlich verpachtete Grundstücke können trotz Betriebsverpachtung weiterhin erbschaftsteuerlich begünstigtes Betriebsvermögen darstellen.

weiterlesen
Agrarflächen im Betriebsvermögen können steuerlich begünstigt bleiben

Meldung

gregbrave/123rf.com


14.07.2026

EUDR: Neue Regeln erleichtern die praktische Umsetzung

Neue EU-Vorgaben sollen Unternehmen die rechtssichere Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR) ab Ende 2026 erleichtern.

weiterlesen
EUDR: Neue Regeln erleichtern die praktische Umsetzung

Rechtsboard

Agnes Herwig / Katharina Geyer


13.07.2026

Equal Pay im Fokus – was die Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber bedeutet

Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 verschärft die Anforderungen an Vergütungssysteme mit dem erklärten Ziel, den weiterhin bestehenden Gender Pay Gap zu reduzieren.

weiterlesen
Equal Pay im Fokus – was die Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber bedeutet
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht