• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Umsatzsteuerfreiheit bei Pflegedienstleistungen

16.10.2015

Meldung, Steuerrecht

Zur Umsatzsteuerfreiheit bei Pflegedienstleistungen

Beitrag mit Bild

Pflegenotstand: Der BFH hat in seiner Entscheidung das Gemeinwohlinteresse berücksichtigt, das an der Erbringung steuerfreier Pflegeleistungen besteht.

BFH-Urteil zum Pflegenotstand: Pflegeleistungen sind im Hinblick auf das Unionsrecht steuerfrei. Voraussetzung ist jedoch, dass die Pflegekraft die Möglichkeit hat, Verträge nach dem SGB XI mit den Pflegekassen abzuschließen.

Das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof betraf eine Klägerin, die als Mitglied eines eingetragenen Vereins für den Verein gegen Entgelt als Pflegehelferin tätig war. Über eine Ausbildung als Kranken- oder Altenpflegerin verfügte sie nicht. Der Verein hatte mit ihr eine Qualitätsvereinbarung abgeschlossen. Der Verein erbrachte umsatzsteuerfreie Pflegeleistungen an Pflegekassen. Diese Art der Erbringung von Pflegeleistungen durch Mitglieder eines eingetragenen Vereins ist in Deutschland weit verbreitet.

Steuerbefreiungstatbestände des EU-Rechts greifen

Das Finanzamt sah die Tätigkeit der Klägerin für den Verein als umsatzsteuerpflichtig an. Ihre Klage zum Finanzgericht hatte Erfolg. Der BFH bestätigte dies mit Urteil vom 18.08.2015 (Az. V R 13/14). Zwar seien die Leistungen der Klägerin nach nationalem Recht steuerpflichtig. Sie könne sich aber auf die weitergehenden Steuerbefreiungstatbestände des Unionsrechts (Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Mehrwertsteuersystemrichtlinie) berufen, die das nationale Recht nur ungenügend umgesetzt habe. Für die nach dem Unionsrecht erforderliche Anerkennung reiche es aus, dass für die Klägerin die Möglichkeit bestanden habe, Leistungen nach § 77 Abs. 1 Satz 1 SGB XI an Pflegekassen erbringen zu können.

BFH berücksichtigt Pflegenotstand in Deutschland

Bei seiner Entscheidung hat der BFH auch den gerichtsbekannten Pflegenotstand und das sich hieraus ergebende hohe Gemeinwohlinteresse berücksichtigt, das an der Erbringung steuerfreier Pflegeleistungen besteht.

(BFH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Ines Marin, Carola Stark


04.07.2025

„Wenn Standardlösungen an Grenzen stoßen: Herausforderungen von Tochtergesellschaften bei der Umsetzung konzernweiter Compliance-Vorgaben“

Im Interview erklären Carola Stark und Dr. Ines Marin, warum zentrale Compliance-Vorgaben oft an lokalen Realitäten scheitern und welche praxisnahen Lösungen sich für Tochtergesellschaften bewährt haben.

weiterlesen
„Wenn Standardlösungen an Grenzen stoßen: Herausforderungen von Tochtergesellschaften bei der Umsetzung konzernweiter Compliance-Vorgaben“

Rechtsboard

Der Betrieb


04.07.2025

Betriebsratsamt schützt nicht vor Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Die Wahl in den Betriebsrat schützt befristet Beschäftigte nicht vor einer Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses wegen Befristung.

weiterlesen
Betriebsratsamt schützt nicht vor Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Meldung

©vege/fotolia.com


04.07.2025

Geopolitik und Risiken bilanzieren: IDW-Hinweis für Unternehmen

Der neue IDW-Hinweis bietet praxisnahe Orientierung für eine realitätsnahe, IFRS-konforme Darstellung der Risiken und finanziellen Lage.

weiterlesen
Geopolitik und Risiken bilanzieren: IDW-Hinweis für Unternehmen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank