• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Umsatzsteuerfreiheit bei Pflegedienstleistungen

16.10.2015

Meldung, Steuerrecht

Zur Umsatzsteuerfreiheit bei Pflegedienstleistungen

Beitrag mit Bild

Pflegenotstand: Der BFH hat in seiner Entscheidung das Gemeinwohlinteresse berücksichtigt, das an der Erbringung steuerfreier Pflegeleistungen besteht.

BFH-Urteil zum Pflegenotstand: Pflegeleistungen sind im Hinblick auf das Unionsrecht steuerfrei. Voraussetzung ist jedoch, dass die Pflegekraft die Möglichkeit hat, Verträge nach dem SGB XI mit den Pflegekassen abzuschließen.

Das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof betraf eine Klägerin, die als Mitglied eines eingetragenen Vereins für den Verein gegen Entgelt als Pflegehelferin tätig war. Über eine Ausbildung als Kranken- oder Altenpflegerin verfügte sie nicht. Der Verein hatte mit ihr eine Qualitätsvereinbarung abgeschlossen. Der Verein erbrachte umsatzsteuerfreie Pflegeleistungen an Pflegekassen. Diese Art der Erbringung von Pflegeleistungen durch Mitglieder eines eingetragenen Vereins ist in Deutschland weit verbreitet.

Steuerbefreiungstatbestände des EU-Rechts greifen

Das Finanzamt sah die Tätigkeit der Klägerin für den Verein als umsatzsteuerpflichtig an. Ihre Klage zum Finanzgericht hatte Erfolg. Der BFH bestätigte dies mit Urteil vom 18.08.2015 (Az. V R 13/14). Zwar seien die Leistungen der Klägerin nach nationalem Recht steuerpflichtig. Sie könne sich aber auf die weitergehenden Steuerbefreiungstatbestände des Unionsrechts (Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Mehrwertsteuersystemrichtlinie) berufen, die das nationale Recht nur ungenügend umgesetzt habe. Für die nach dem Unionsrecht erforderliche Anerkennung reiche es aus, dass für die Klägerin die Möglichkeit bestanden habe, Leistungen nach § 77 Abs. 1 Satz 1 SGB XI an Pflegekassen erbringen zu können.

BFH berücksichtigt Pflegenotstand in Deutschland

Bei seiner Entscheidung hat der BFH auch den gerichtsbekannten Pflegenotstand und das sich hieraus ergebende hohe Gemeinwohlinteresse berücksichtigt, das an der Erbringung steuerfreier Pflegeleistungen besteht.

(BFH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


08.01.2026

TaxonomieVO: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

Die EU hat einen neuen delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung veröffentlicht, der weitreichende Auswirkungen für Unternehmen hat.

weiterlesen
TaxonomieVO: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


07.01.2026

Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich

Ein Geschäftsführer haftet auch nach seiner Abberufung persönlich für sittenwidrige Schädigungen, wenn er in das betrügerische System maßgeblich eingebunden war.

weiterlesen
Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)