• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Umsatzsteuerbefreiung bei Postdienstleistungen

25.05.2016

Meldung, Steuerrecht

Zur Umsatzsteuerbefreiung bei Postdienstleistungen

Beitrag mit Bild

Umsatzsteuerfreie Postdienstleistungen müssen zwingend eine Zustellung an allen Werktagen vorsehen.

Postdienstleistungen sind nur umsatzsteuerfrei, wenn sich der Unternehmer verpflichtet, Postsendungen an allen Werktagen und damit im Regelfall sechsmal wöchentlich zuzustellen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) aktuell entschieden hat.

Die Umsatzsteuerfreiheit von Postdienstleistungen (sog. Post-Universaldienstleistungen) setzt voraus, dass sich der Unternehmer gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verpflichtet, diese Leistungen flächendeckend anzubieten. Das BZSt muss dies zudem bescheinigen (§ 4 Nr. 11b UStG).

Fünf Werktage sind nicht genug

Im Streitfall beantragte die Klägerin die für die Steuerfreiheit erforderliche Bescheinigung beim BZSt. Das BZSt versagte die Erteilung, da die Klägerin Zustellungen nur an fünf Werktagen (Dienstag bis Samstag) in der Woche erbringen wollte. Die Klage zum Finanzgericht und die Revision zum BFH waren ohne Erfolg.

Kein Widerspruch zu EU-Recht

Nach dem Urteil des BFH vom 02.03.2016 (Az. V R 20/15) setzt die Erteilung der für die Steuerfreiheit erforderlichen Bescheinigung voraus, dass der Unternehmer Postsendungen an allen Werktagen unter Einschluss des Montags zustellt. Der BFH leitet dies aus der Post-Universaldienstleistungsverordnung ab, die auch umsatzsteuerrechtlich zu beachten sei. Die Rechtslage nach nationalem Recht steht nach der Entscheidung des BFH nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen des durch das Recht der Europäischen Union harmonisierten Mehrwertsteuerrechts.

(BFH vom 25.05.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Maximilian Plote / Verena Grentzenberg


25.10.2024

Ein erster Eindruck vom Referentenentwurf des Beschäftigtendatengesetzes (BeschDG)

Mit reichlich Verspätung haben BMI und BMAS den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt“ (Beschäftigtendatengesetz – BeschDG)“ zur Ressortabstimmung gegeben. Anlass, einen Blick auf die wichtigsten, aber auch bedenklichen Regelungen des Entwurfs zu werfen.

weiterlesen
Ein erster Eindruck vom Referentenentwurf des Beschäftigtendatengesetzes (BeschDG)

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


25.10.2024

Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen Deutsche Bank erfolgreich

Wegen der für diese Aktien getroffenen Festpreisabrede hat die Deutsche Bank schon vor dem Vollzugsdatum das Risiko von Kursänderungen getragen.

weiterlesen
Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen Deutsche Bank erfolgreich

Meldung

©bluedesign/fotolia.com


25.10.2024

BAG zum Status eines außertariflichen Angestellten

Das BAG entschied, dass ein geringfügiges Überschreiten der höchsten tariflichen Vergütung für den Status als außertariflicher Angestellter ausreicht.

weiterlesen
BAG zum Status eines außertariflichen Angestellten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank