• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Umsatzsteuer bei privaten Arbeitsvermittlern

13.10.2015

Meldung, Steuerrecht

Zur Umsatzsteuer bei privaten Arbeitsvermittlern

Beitrag mit Bild

Arbeitsvermittlung – Umsatzsteuerpflicht oder Umsatzsteuerbefreiung? Manche Fälle sind gerade im Hinblick auf EU-Recht schwer zu beurteilen.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine private Arbeitsvermittlerin Vermittlungsleistungen gegenüber Arbeitsuchenden mit einem so genannten Vermittlungsgutschein umsatzsteuerfrei erbringen kann.

In dem Fall war eine private Arbeitsvermittlerin für Arbeitsuchende mit einem Vermittlungsgutschein nach § 421g SGB III tätig und erhielt ihr Honorar aufgrund der Vermittlungsgutscheine unmittelbar von der Bundesagentur für Arbeit. Das Finanzamt behandelte die Vermittlungsleistungen als umsatzsteuerpflichtig. Die Arbeitsvermittlerin sei nicht als Einrichtung mit sozialem Charakter im Sinne der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG anerkannt; dies sei aber Voraussetzung für eine Steuerbefreiung.

Erfolg vor dem BFH

Der BFH stellte mit Urteil XI R 35/13 vom 29.07.2015 klar, dass die Arbeitsvermittlerin sich unmittelbar auf das Unionsrecht berufen kann. Sie erbringt Leistungen im Sinne der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG und sei auch als sonstige Einrichtung mit sozialem Charakter i. S. dieser Bestimmung anerkannt. Dies ergebe sich in den Streitjahren 2004-2006, in denen die private Arbeitsvermittlung ohne eine Erlaubnis zulässig war, aus der sich aus dem SGB III ergebenden Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur.

Rechtliche Klarheit erst seit 2015

Offengelassen hat der BFH, ob dieses Ergebnis auch für die Zeit ab dem 1. April 2012 gilt. Seitdem bedürfen auch private Arbeitsvermittler (wieder) einer Zulassung (§ 176 SGB III). Eine Steuerbefreiung auf nationaler Ebene wurde für Leistungen nach dem SGB III erst mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in § 4 Nr. 15b des Umsatzsteuergesetzes eingeführt.

(BFH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.09.2026

BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Auch bei einer Steuererstattung kann eine verspätet abgegebene Steuererklärung einen Verspätungszuschlag auslösen.

weiterlesen
BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


04.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht