• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Umsatzsteuer bei privaten Arbeitsvermittlern

13.10.2015

Meldung, Steuerrecht

Zur Umsatzsteuer bei privaten Arbeitsvermittlern

Beitrag mit Bild

Arbeitsvermittlung – Umsatzsteuerpflicht oder Umsatzsteuerbefreiung? Manche Fälle sind gerade im Hinblick auf EU-Recht schwer zu beurteilen.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine private Arbeitsvermittlerin Vermittlungsleistungen gegenüber Arbeitsuchenden mit einem so genannten Vermittlungsgutschein umsatzsteuerfrei erbringen kann.

In dem Fall war eine private Arbeitsvermittlerin für Arbeitsuchende mit einem Vermittlungsgutschein nach § 421g SGB III tätig und erhielt ihr Honorar aufgrund der Vermittlungsgutscheine unmittelbar von der Bundesagentur für Arbeit. Das Finanzamt behandelte die Vermittlungsleistungen als umsatzsteuerpflichtig. Die Arbeitsvermittlerin sei nicht als Einrichtung mit sozialem Charakter im Sinne der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG anerkannt; dies sei aber Voraussetzung für eine Steuerbefreiung.

Erfolg vor dem BFH

Der BFH stellte mit Urteil XI R 35/13 vom 29.07.2015 klar, dass die Arbeitsvermittlerin sich unmittelbar auf das Unionsrecht berufen kann. Sie erbringt Leistungen im Sinne der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG und sei auch als sonstige Einrichtung mit sozialem Charakter i. S. dieser Bestimmung anerkannt. Dies ergebe sich in den Streitjahren 2004-2006, in denen die private Arbeitsvermittlung ohne eine Erlaubnis zulässig war, aus der sich aus dem SGB III ergebenden Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur.

Rechtliche Klarheit erst seit 2015

Offengelassen hat der BFH, ob dieses Ergebnis auch für die Zeit ab dem 1. April 2012 gilt. Seitdem bedürfen auch private Arbeitsvermittler (wieder) einer Zulassung (§ 176 SGB III). Eine Steuerbefreiung auf nationaler Ebene wurde für Leistungen nach dem SGB III erst mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in § 4 Nr. 15b des Umsatzsteuergesetzes eingeführt.

(BFH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gemäß § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rechtsboard

Benedikt Reißnecker


14.04.2026

Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Nachdem der EuGH mit seinen Urteilen vom 30.10.2025 (C-134/24 und C-402/24) die von dem 2. und 6. BAG-Senat vorgeschlagenen alternativen Sanktionsmodelle verworfen hat, bestätigt nunmehr der 6. Senat – wie bereits zuvor der 2. Senat –, dass Fehler bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige weiterhin die Unwirksamkeit von Kündigungen zur Folge haben.

weiterlesen
Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.04.2026

Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden

Wer Google-Bewertungen rechtlich prüfen und beanstanden will, benötigt unter Umständen eine Erlaubnis nach dem RDG.

weiterlesen
Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)