12.01.2016

Meldung, Steuerrecht

Zur Umsatzsteuer bei Fahrschulen

Beitrag mit Bild

Fahrschulunterricht bleibt vorerst von der Umsatzsteuer befreit.

Umsätze, die im Zusammenhang mit der Erteilung von Fahrschulunterricht stehen, sind von der Umsatzsteuer befreit. Dies entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.

Die Fahrausbildung ist nicht darauf beschränkt, verkehrstechnische Fähigkeiten zu schulen, sondern vermittelt den Teilnehmern auch weitere, dem Gemeinwohl dienende Kenntnisse, urteilten die Richter im Beschluss 5 V 5144/15 vom 10.11.2015. So hat der Verordnungsgeber in § 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung bestimmt, dass die Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten gefördert, das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren geschult und die Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum im Unterricht behandelt werden sollen.

Umsatzsteuerfreiheit im Einklang mit EU-Recht

Damit spreche bei summarischer Prüfung vieles dafür, dass Fahrschulunterricht nach den europarechtlichen Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtline und deren Art. 132 Abs. 1 Buchst. j umsatzsteuerfrei sei. Die Vorschrift, nach der der von Privatlehrern erteilte Schulunterricht von der Umsatzsteuer befreit ist, schließe Tätigkeiten ein, bei denen in Schulen und Hochschulen die Kenntnisse und Fähigkeiten von Schülern und Studenten entwickelt würden, sofern diese nicht den Charakter einer Freizeitgestaltung hätten. In seiner neueren Rechtsprechung habe auch der Bundesfinanzhof etwa ein Fahrsicherheitstraining, den Schülern erteilten Schwimmunterricht oder Kurse an einer Kampfsportschule und in einem Ballettstudio als umsatzsteuerfreie Leistungen eingeordnet. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, da zunächst die Finanzbehörde in dem noch laufenden Einspruchsverfahren entscheiden muss, ob sie der Auffassung des Gerichts folgt. Sollte sie dies nicht tun, wird die Rechtsfrage in einem nachfolgenden Klageverfahren endgültig zu klären sein.

(FG Berlin-Brandenburg, PM vom 18.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nito500/123rf.com


26.04.2024

Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Künftig müssen Hersteller von Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören.

weiterlesen
Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Meldung

©moovstock/123rf.com


26.04.2024

Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Erstmals führt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein, und das unabhängig vom verwendeten Material.

weiterlesen
Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank