11.09.2020

Meldung, Steuerrecht

Zur Umsatzbesteuerung von Freizeitparks

Beitrag mit Bild

©aberheide /123rf.com

Das Finanzgericht Köln hat europarechtliche Zweifel an der Umsatzbesteuerung der Leistungen von Freizeitparks zum Regelsteuersatz. Es hat deshalb den EuGH zur Klärung angerufen.

Im Streitfall betreibt die Klägerin einen Freizeitpark. Mit der Zahlung des Eintrittsgelds erwerben die Besucher das Recht, die Einrichtungen des Freizeitparks zu nutzen. Die Klägerin beantragte, die Eintrittsgelder dem ermäßigten Steuersatz von 7 % zu unterwerfen. Das Finanzamt lehnte dies ab.

Das sagt der BFH

Schaustellerleistungen auf Jahrmärkten und ähnlichen temporären Veranstaltungen unterliegen nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht nur dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Demgegenüber werden Schaustellerleistungen in ortsfesten Vergnügungs- bzw. Freizeitparks entsprechend der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 02.08.2018 – V R 6/16) mit dem Regelsteuersatz von 19 % besteuert.

EuGH muss sich mit Freizeitparks beschäftigen

Das Finanzgericht Köln bezweifelt in seinem Beschluss vom 25.08.2020 (8 K 1092/17), ob dies tatsächlich – wie der Bundesfinanzhof meint – nicht gegen den sog. „Grundsatz der steuerlichen Neutralität“ verstößt. Hiernach dürfen zwei aus der Sicht des Verbrauchers gleiche oder gleichartige Dienstleistungen, die dieselben Bedürfnisse des Verbrauchers befriedigen, bei der Umsatzsteuer nicht unterschiedlich behandelt werden.

Vor diesem Hintergrund hat das FG Köln den EuGH in Luxemburg im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens zur Definition der Begriffe „Jahrmärkte“, „Vergnügungsparks“ und „Freizeitparks“ aufgefordert und um eine Konkretisierung der so genannten „Kontext-Rechtsprechung“ des EuGH sowie des Begriffs „Sicht des Durchschnittsverbrauchers“ gebeten.

(FG Köln, PM vom 04.09.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Umsatzsteuerrecht (Dr. Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©kamasigns/fotolia.com


17.09.2025

BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Die BaFin muss laut VG Frankfurt/M. die von 2011 bis 2014 erhobenen Bankenabgaben zurückzahlen, da der Verwendungszweck entfallen ist.

weiterlesen
BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Meldung

imilian/123rf.com


17.09.2025

Ungleichbehandlung im Hinweisgeberschutzgesetz

Der DStV moniert im Hinweisgeberschutzgesetz die Ungleichbehandlung beim Berufsgeheimnis. Problem ist eine abweichende Übersetzung von „legal professional privilege“.

weiterlesen
Ungleichbehandlung im Hinweisgeberschutzgesetz

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


16.09.2025

Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Dachflächenvermietung für Photovoltaik führt nicht zur Betriebsaufspaltung, wenn die Stromerzeugung im Gesamtunternehmen nur eine untergeordnete Rolle spielt.

weiterlesen
Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank