11.09.2020

Meldung, Steuerrecht

Zur Umsatzbesteuerung von Freizeitparks

Beitrag mit Bild

©aberheide /123rf.com

Das Finanzgericht Köln hat europarechtliche Zweifel an der Umsatzbesteuerung der Leistungen von Freizeitparks zum Regelsteuersatz. Es hat deshalb den EuGH zur Klärung angerufen.

Im Streitfall betreibt die Klägerin einen Freizeitpark. Mit der Zahlung des Eintrittsgelds erwerben die Besucher das Recht, die Einrichtungen des Freizeitparks zu nutzen. Die Klägerin beantragte, die Eintrittsgelder dem ermäßigten Steuersatz von 7 % zu unterwerfen. Das Finanzamt lehnte dies ab.

Das sagt der BFH

Schaustellerleistungen auf Jahrmärkten und ähnlichen temporären Veranstaltungen unterliegen nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht nur dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Demgegenüber werden Schaustellerleistungen in ortsfesten Vergnügungs- bzw. Freizeitparks entsprechend der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 02.08.2018 – V R 6/16) mit dem Regelsteuersatz von 19 % besteuert.

EuGH muss sich mit Freizeitparks beschäftigen

Das Finanzgericht Köln bezweifelt in seinem Beschluss vom 25.08.2020 (8 K 1092/17), ob dies tatsächlich – wie der Bundesfinanzhof meint – nicht gegen den sog. „Grundsatz der steuerlichen Neutralität“ verstößt. Hiernach dürfen zwei aus der Sicht des Verbrauchers gleiche oder gleichartige Dienstleistungen, die dieselben Bedürfnisse des Verbrauchers befriedigen, bei der Umsatzsteuer nicht unterschiedlich behandelt werden.

Vor diesem Hintergrund hat das FG Köln den EuGH in Luxemburg im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens zur Definition der Begriffe „Jahrmärkte“, „Vergnügungsparks“ und „Freizeitparks“ aufgefordert und um eine Konkretisierung der so genannten „Kontext-Rechtsprechung“ des EuGH sowie des Begriffs „Sicht des Durchschnittsverbrauchers“ gebeten.

(FG Köln, PM vom 04.09.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Umsatzsteuerrecht (Dr. Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


16.04.2026

BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten

Negative Gesellschafterkonten allein machen eine Anteilsübertragung noch nicht zu einem entgeltlichen Vorgang.

weiterlesen
BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten

Meldung

©momius/fotolia.com


16.04.2026

Online-Verfahren bringt Zivilprozess ins Netz

Das zivilgerichtliche Online-Verfahren ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Justiz. Es soll gerichtliche Abläufe vereinfachen und beschleunigen.

weiterlesen
Online-Verfahren bringt Zivilprozess ins Netz

Steuerboard

Erik Muscheites


15.04.2026

Passive Entstrickung infolge DBA-Änderung – Anwendungsbereich und Besteuerungszeitpunkt nach BFH

Der BFH hat mit Urteil vom 19.11.2025 (I R 41/22) entschieden, dass eine passive Entstrickung den Tatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG verwirklicht.

weiterlesen
Passive Entstrickung infolge DBA-Änderung – Anwendungsbereich und Besteuerungszeitpunkt nach BFH
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht