11.09.2020

Meldung, Steuerrecht

Zur Umsatzbesteuerung von Freizeitparks

Beitrag mit Bild

©aberheide /123rf.com

Das Finanzgericht Köln hat europarechtliche Zweifel an der Umsatzbesteuerung der Leistungen von Freizeitparks zum Regelsteuersatz. Es hat deshalb den EuGH zur Klärung angerufen.

Im Streitfall betreibt die Klägerin einen Freizeitpark. Mit der Zahlung des Eintrittsgelds erwerben die Besucher das Recht, die Einrichtungen des Freizeitparks zu nutzen. Die Klägerin beantragte, die Eintrittsgelder dem ermäßigten Steuersatz von 7 % zu unterwerfen. Das Finanzamt lehnte dies ab.

Das sagt der BFH

Schaustellerleistungen auf Jahrmärkten und ähnlichen temporären Veranstaltungen unterliegen nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht nur dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Demgegenüber werden Schaustellerleistungen in ortsfesten Vergnügungs- bzw. Freizeitparks entsprechend der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 02.08.2018 – V R 6/16) mit dem Regelsteuersatz von 19 % besteuert.

EuGH muss sich mit Freizeitparks beschäftigen

Das Finanzgericht Köln bezweifelt in seinem Beschluss vom 25.08.2020 (8 K 1092/17), ob dies tatsächlich – wie der Bundesfinanzhof meint – nicht gegen den sog. „Grundsatz der steuerlichen Neutralität“ verstößt. Hiernach dürfen zwei aus der Sicht des Verbrauchers gleiche oder gleichartige Dienstleistungen, die dieselben Bedürfnisse des Verbrauchers befriedigen, bei der Umsatzsteuer nicht unterschiedlich behandelt werden.

Vor diesem Hintergrund hat das FG Köln den EuGH in Luxemburg im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens zur Definition der Begriffe „Jahrmärkte“, „Vergnügungsparks“ und „Freizeitparks“ aufgefordert und um eine Konkretisierung der so genannten „Kontext-Rechtsprechung“ des EuGH sowie des Begriffs „Sicht des Durchschnittsverbrauchers“ gebeten.

(FG Köln, PM vom 04.09.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Umsatzsteuerrecht (Dr. Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©your123/fotolia.com


07.09.2026

Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Ransomware ist für Unternehmen längst kein Ausnahmefall mehr, sondern ein ernst zu nehmendes Geschäftsrisiko.

weiterlesen
Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


07.09.2026

Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

3,8 Millionen wollen weniger arbeiten und deutlich mehr Beschäftigte wünschen sich eine kürzere statt längere Arbeitszeit.

weiterlesen
Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht