25.10.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

Der BGH hat zu den Amtspflichten eines Notars bei Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils an einen Treuhänder entschieden.

Der BGH hat sich in einem aktuellen Streitfall mit den Amtspflichten eines Notars bei der Beurkundung der Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils an einen Treuhänder beschäftigt.

Eine rechtliche Einheit i.S.v. § 139 BGB zwischen einem Geschäftsanteilsübertragungsvertrag und einem hiermit wirtschaftlich verknüpften Treuhandvertrag kann zu verneinen sein, wenn die Beteiligten von der erforderlichen Beurkundung des Treuhandvertrags bewusst absehen, den Geschäftsanteilsübertragungsvertrag aber gleichwohl – in Kenntnis der Formnichtigkeit des Treuhandvertrags – ordnungsgemäß beurkunden lassen. In diesem Fall berührt die Formnichtigkeit des Treuhandvertrags die Wirksamkeit des Geschäftsanteilsübertragungsvertrags nicht, entschied der BGH mit Urteil vom 22.09.2016 (Az. III ZR 427/15).

Das Urteil finden Sie in DER BETRIEB vom 21.10.2016, Heft 42, Seite 2472 – 2475 sowie online unter  DB1218684.

(DER BETRIEB / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


BAG-Urteil: Ein widersprüchliches Kündigungsschreiben kann den Arbeitgeber in Annahmeverzug bringen. Der Arbeitnehmer muss seine Arbeit nicht anbieten.


31.03.2023

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

BAG-Urteil: Ein widersprüchliches Kündigungsschreiben kann den Arbeitgeber in Annahmeverzug bringen. Der Arbeitnehmer muss seine Arbeit nicht anbieten.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug
Der Betrieb

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App