13.10.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Übernahme von IFRS 16 in EU-Recht

Beitrag mit Bild

Durch IFRS 16 wird eine bilanzneutrale Darstellung von Leasingverpflichtungen nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.

Zu Beginn des Jahres wurde der finale Standard zur künftigen Bilanzierung von Leasingverhältnissen veröffentlicht. EFRAG hat nun ein Konsultationsdokument im Rahmen der Übernahme von IFRS 16 Leasingverhältnisse in EU-Recht veröffentlicht. 

Anders als in den bislang durchgeführten Indossierungsverfahren für neue Standards oder Standardänderungen hat sich EFRAG dazu entschieden, vor der Veröffentlichung des Entwurfs der Indossierungsempfehlung für IFRS 16 zusätzlich eine vorläufige Konsultation durchzuführen.

IFRS 16 ist besser als der Vorgängerstandard

In dem Konsultationsdokument sind jedoch bereits wesentliche Teile des Entwurfs der Indossierungsempfehlung für IFRS 16 enthalten. So kommt EFRAG zu dem vorläufigen Ergebnis, dass IFRS 16 die technischen Kriterien für die Indossierung erfüllt, eine Verbesserung gegenüber dem Vorgängerstandard IAS 17 vorliegt und für europäische Unternehmen kein Wettbewerbsnachteil gegenüber nach US-GAAP bilanzierenden Unternehmen besteht. Darüber hinaus werden jedoch verschiedene Fragen an die Konstituenten gestellt, welche insbesondere Kosten-/Nutzen-Aspekte betreffen und zudem beantworten sollen, ob IFRS 16 im Einklang mit dem öffentlichen europäischen Interesse steht. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 8. Dezember 2016.

DRSC bittet um Teilnahme an EFRAG-Konsultation

Das DRSC bittet die Unternehmen aus Deutschland, sich an dieser Konsultation zu beteiligen. Unternehmen können Ihre Rückmeldungen (vorzugsweise) an das DRSC– per E-Mail an zimniok@drsc.de – oder an EFRAG übermitteln.  Nach der Auswertung der vorläufigen Konsultation plant EFRAG zum Anfang des Jahres 2017 die Veröffentlichung des vollständigen Entwurfs der Indossierungsempfehlung. Für weitere Informationen siehe die EFRAG-Webseite.

(DRSC vom 12.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)