13.10.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Übernahme von IFRS 16 in EU-Recht

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Durch IFRS 16 wird eine bilanzneutrale Darstellung von Leasingverpflichtungen nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.

Zu Beginn des Jahres wurde der finale Standard zur künftigen Bilanzierung von Leasingverhältnissen veröffentlicht. EFRAG hat nun ein Konsultationsdokument im Rahmen der Übernahme von IFRS 16 Leasingverhältnisse in EU-Recht veröffentlicht. 

Anders als in den bislang durchgeführten Indossierungsverfahren für neue Standards oder Standardänderungen hat sich EFRAG dazu entschieden, vor der Veröffentlichung des Entwurfs der Indossierungsempfehlung für IFRS 16 zusätzlich eine vorläufige Konsultation durchzuführen.

IFRS 16 ist besser als der Vorgängerstandard

In dem Konsultationsdokument sind jedoch bereits wesentliche Teile des Entwurfs der Indossierungsempfehlung für IFRS 16 enthalten. So kommt EFRAG zu dem vorläufigen Ergebnis, dass IFRS 16 die technischen Kriterien für die Indossierung erfüllt, eine Verbesserung gegenüber dem Vorgängerstandard IAS 17 vorliegt und für europäische Unternehmen kein Wettbewerbsnachteil gegenüber nach US-GAAP bilanzierenden Unternehmen besteht. Darüber hinaus werden jedoch verschiedene Fragen an die Konstituenten gestellt, welche insbesondere Kosten-/Nutzen-Aspekte betreffen und zudem beantworten sollen, ob IFRS 16 im Einklang mit dem öffentlichen europäischen Interesse steht. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 8. Dezember 2016.

DRSC bittet um Teilnahme an EFRAG-Konsultation

Das DRSC bittet die Unternehmen aus Deutschland, sich an dieser Konsultation zu beteiligen. Unternehmen können Ihre Rückmeldungen (vorzugsweise) an das DRSC– per E-Mail an zimniok@drsc.de – oder an EFRAG übermitteln.  Nach der Auswertung der vorläufigen Konsultation plant EFRAG zum Anfang des Jahres 2017 die Veröffentlichung des vollständigen Entwurfs der Indossierungsempfehlung. Für weitere Informationen siehe die EFRAG-Webseite.

(DRSC vom 12.10.2016 / Viola C. Didier)


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