13.10.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Übernahme von IFRS 16 in EU-Recht

Beitrag mit Bild

Durch IFRS 16 wird eine bilanzneutrale Darstellung von Leasingverpflichtungen nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.

Zu Beginn des Jahres wurde der finale Standard zur künftigen Bilanzierung von Leasingverhältnissen veröffentlicht. EFRAG hat nun ein Konsultationsdokument im Rahmen der Übernahme von IFRS 16 Leasingverhältnisse in EU-Recht veröffentlicht. 

Anders als in den bislang durchgeführten Indossierungsverfahren für neue Standards oder Standardänderungen hat sich EFRAG dazu entschieden, vor der Veröffentlichung des Entwurfs der Indossierungsempfehlung für IFRS 16 zusätzlich eine vorläufige Konsultation durchzuführen.

IFRS 16 ist besser als der Vorgängerstandard

In dem Konsultationsdokument sind jedoch bereits wesentliche Teile des Entwurfs der Indossierungsempfehlung für IFRS 16 enthalten. So kommt EFRAG zu dem vorläufigen Ergebnis, dass IFRS 16 die technischen Kriterien für die Indossierung erfüllt, eine Verbesserung gegenüber dem Vorgängerstandard IAS 17 vorliegt und für europäische Unternehmen kein Wettbewerbsnachteil gegenüber nach US-GAAP bilanzierenden Unternehmen besteht. Darüber hinaus werden jedoch verschiedene Fragen an die Konstituenten gestellt, welche insbesondere Kosten-/Nutzen-Aspekte betreffen und zudem beantworten sollen, ob IFRS 16 im Einklang mit dem öffentlichen europäischen Interesse steht. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 8. Dezember 2016.

DRSC bittet um Teilnahme an EFRAG-Konsultation

Das DRSC bittet die Unternehmen aus Deutschland, sich an dieser Konsultation zu beteiligen. Unternehmen können Ihre Rückmeldungen (vorzugsweise) an das DRSC– per E-Mail an zimniok@drsc.de – oder an EFRAG übermitteln.  Nach der Auswertung der vorläufigen Konsultation plant EFRAG zum Anfang des Jahres 2017 die Veröffentlichung des vollständigen Entwurfs der Indossierungsempfehlung. Für weitere Informationen siehe die EFRAG-Webseite.

(DRSC vom 12.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


29.05.2026

AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Eine falsche Anrede in einer Bewerbungsabsage kann heikel sein, vor allem, wenn Bewerbende ausdrücklich um eine geschlechtsneutrale Ansprache bitten.

weiterlesen
AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


29.05.2026

Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Frauen übernehmen zunehmend Spitzenpositionen in den Kontrollgremien, während auch internationale Führungserfahrung wichtiger wird.

weiterlesen
Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht