• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs an Arbeitnehmer

26.09.2017

Meldung, Steuerrecht

Zur Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs an Arbeitnehmer

Beitrag mit Bild

©js-photo/fotolia.com

Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem aktuellen Schreiben mit der lohnsteuerlichen Behandlung vom Arbeitnehmer selbst getragener Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz beschäftigt.

Der BFH hatte mit seinen Urteilen vom 30.11.2016 (VI R 49/14 und VI R 2/15) entschieden, dass ein vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber gezahltes Nutzungsentgelt den vom Arbeitnehmer zu versteuernden Nutzungswert auf der Einnahmenseite mindert und ein den Nutzungswert übersteigender Betrag weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten führt. Zudem hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung geändert. Er vertritt nunmehr die Auffassung, dass im Rahmen der privaten Nutzung vom Arbeitnehmer selbst getragene (laufende) individuelle Kraftfahrzeugkosten (z. B. Treibstoffkosten) bei der pauschalen Nutzungswertmethode (1 %-Regelung, 0,03 %-Regelung) den Nutzungswert auf der Einnahmenseite mindern.

BMF übernimmt BFH-Grundsätze

Das BMF gibt nun die Anwendung obiger BFH-Urteile bekannt. Wie die Urteile über den jeweils entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden sind, erfahren Sie im BMF-Schreiben IV C 1 – S-1980-1 vom 21.09.2017.

(BMF vom 21.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


27.08.2026

Annahmeverzug: Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote

Das BAG begrenzt den Auskunftsanspruch des Arbeitgebers auf die Informationen, die er benötigt, um einen böswillig unterlassenen Zwischenverdienst darzulegen.

weiterlesen
Annahmeverzug: Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote

Steuerboard

Hardy Fischer


26.08.2026

Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Wird ein bebautes Grundstück zu einem Gesamtkaufpreis erworben, muss dieser für Zwecke der steuerlichen Abschreibung in einen Anteil für Grund und Boden sowie einen Anteil für das Gebäude aufgeteilt werden.

weiterlesen
Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


26.08.2026

Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Bei der tariflichen Überlastquote zählen auch Beschäftigte mit Altersteilzeit außerhalb des persönlichen Tarifgeltungsbereichs mit.

weiterlesen
Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht