• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs an Arbeitnehmer

26.09.2017

Meldung, Steuerrecht

Zur Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs an Arbeitnehmer

Beitrag mit Bild

©js-photo/fotolia.com

Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem aktuellen Schreiben mit der lohnsteuerlichen Behandlung vom Arbeitnehmer selbst getragener Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz beschäftigt.

Der BFH hatte mit seinen Urteilen vom 30.11.2016 (VI R 49/14 und VI R 2/15) entschieden, dass ein vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber gezahltes Nutzungsentgelt den vom Arbeitnehmer zu versteuernden Nutzungswert auf der Einnahmenseite mindert und ein den Nutzungswert übersteigender Betrag weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten führt. Zudem hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung geändert. Er vertritt nunmehr die Auffassung, dass im Rahmen der privaten Nutzung vom Arbeitnehmer selbst getragene (laufende) individuelle Kraftfahrzeugkosten (z. B. Treibstoffkosten) bei der pauschalen Nutzungswertmethode (1 %-Regelung, 0,03 %-Regelung) den Nutzungswert auf der Einnahmenseite mindern.

BMF übernimmt BFH-Grundsätze

Das BMF gibt nun die Anwendung obiger BFH-Urteile bekannt. Wie die Urteile über den jeweils entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden sind, erfahren Sie im BMF-Schreiben IV C 1 – S-1980-1 vom 21.09.2017.

(BMF vom 21.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©beebright/fotolia.com


18.09.2025

Rekordschaden durch Datendiebstahl, Industriespionage und Sabotage

Russland und China gelten laut Bitkom 2025 als Hauptquellen für Cyberangriffe auf Unternehmen mit je 46 % der Nennungen.

weiterlesen
Rekordschaden durch Datendiebstahl, Industriespionage und Sabotage

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


18.09.2025

ESMA passt ESEF-Taxonomie an neue IFRS an

Die ESEF-Taxonomie wird an die aktuellen IFRS-Standards angepasst; ein Schritt, der technische, aber auch inhaltliche Auswirkungen auf die Berichterstattung hat.

weiterlesen
ESMA passt ESEF-Taxonomie an neue IFRS an

Meldung

©kamasigns/fotolia.com


17.09.2025

BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Die BaFin muss laut VG Frankfurt/M. die von 2011 bis 2014 erhobenen Bankenabgaben zurückzahlen, da der Verwendungszweck entfallen ist.

weiterlesen
BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank