• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Überarbeitung des DRS 20 ‚Konzernlagebericht‘

20.06.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Überarbeitung des DRS 20 ‚Konzernlagebericht‘

Beitrag mit Bild

©AvigoPhotos/fotolia.com

Das DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 8 (E-DRÄS 8) zur Überarbeitung des DRS 20 ‚Konzernlagebericht‘ zur Konsultation veröffentlicht.

Nachdem das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) erst im April dieses Jahres in Kraft getreten, jedoch bereits im laufenden Jahr anzuwenden ist, bestand die Herausforderung, DRS 20 Konzernlagebericht kurzfristig zu ergänzen und den Unternehmen eine Interpretationshilfe an die Hand zu geben. Mit der Überarbeitung des DRS 20 sollen die gesetzlichen Bestimmungen konkretisiert werden, ohne dabei über die Anforderungen hinaus zu gehen. Dabei wurden sämtliche Erkenntnisse aus den Begleitmaterialien des Gesetzes berücksichtigt.

Keine umfassende Revision vorgesehen

„Wir haben uns mit E-DRÄS 8 eine begrenzte Überarbeitung von DRS 20 und keine umfassende Revision des Standards zur Lageberichterstattung zum Ziel gesetzt“, erklärte das Präsidium des DRSC. „Wie bei jedem Normierungsthema besteht auch im vorliegenden Fall eine ständige Abwägung zwischen dem Wunsch nach Konkretisierung und dem Erhalt möglichst vieler Freiheitsgrade. Wir hoffen, dass wir mit dem heute veröffentlichten Entwurf einen ausgewogenen Kompromiss haben finden können.“ Ihre Stellungnahme zu E-DRÄS 8 können Sie dem DRSC bis zum 14.08.2017 zuleiten (bahrmann@drsc.de). Die Fachausschüsse werden die endgültigen Änderungen bis Ende September beschließen.

(DRSC vom 20.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Meldung

©marteck/fotolia.com


12.12.2025

BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Das Urteil des BGH schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Zugang von Insolvenzverwaltern zu prüfungsrelevanten Unterlagen.

weiterlesen
BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


12.12.2025

ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Der ISSB plant, bis zur COP17 der Konvention über die biologische Vielfalt im Oktober 2026 einen Entwurf für naturbezogene Offenlegungspflichten vorzulegen.

weiterlesen
ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank