Das DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 8 (E-DRÄS 8) zur Überarbeitung des DRS 20 ‚Konzernlagebericht‘ zur Konsultation veröffentlicht.
Nachdem das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) erst im April dieses Jahres in Kraft getreten, jedoch bereits im laufenden Jahr anzuwenden ist, bestand die Herausforderung, DRS 20 Konzernlagebericht kurzfristig zu ergänzen und den Unternehmen eine Interpretationshilfe an die Hand zu geben. Mit der Überarbeitung des DRS 20 sollen die gesetzlichen Bestimmungen konkretisiert werden, ohne dabei über die Anforderungen hinaus zu gehen. Dabei wurden sämtliche Erkenntnisse aus den Begleitmaterialien des Gesetzes berücksichtigt.
Keine umfassende Revision vorgesehen
„Wir haben uns mit E-DRÄS 8 eine begrenzte Überarbeitung von DRS 20 und keine umfassende Revision des Standards zur Lageberichterstattung zum Ziel gesetzt“, erklärte das Präsidium des DRSC. „Wie bei jedem Normierungsthema besteht auch im vorliegenden Fall eine ständige Abwägung zwischen dem Wunsch nach Konkretisierung und dem Erhalt möglichst vieler Freiheitsgrade. Wir hoffen, dass wir mit dem heute veröffentlichten Entwurf einen ausgewogenen Kompromiss haben finden können.“ Ihre Stellungnahme zu E-DRÄS 8 können Sie dem DRSC bis zum 14.08.2017 zuleiten (bahrmann@drsc.de). Die Fachausschüsse werden die endgültigen Änderungen bis Ende September beschließen.
(DRSC vom 20.06.2017/ Viola C. Didier)