• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Steuerpflicht von Zahlungen einer luxemburgischen SICAV

11.12.2017

Meldung, Steuerrecht

Zur Steuerpflicht von Zahlungen einer luxemburgischen SICAV

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich mit der Steuerpflicht von Zahlungen einer luxemburgischen Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer SICAV beschäftigt und diese in einem aktuellen Streitfall verneint.

Die Klägerin, eine inländische GmbH, hielt mehr als 25 % der Aktien an einer luxemburgischen SICAV, welche als Dachfonds fungierte. Die SICAV war in Luxemburg als Investmentvermögen von der Körperschaftsteuer befreit. Im Jahr 2009 nahm die SICAV Ausschüttungen an die Klägerin vor. Die Klägerin war der Ansicht, dass die Ausschüttungen als Schachteldividenden i.S.d. Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der BRD und Luxemburg 1958/1973 steuerbefreit seien. Das Finanzamt folgte dem nicht.  Das sog. Schachtelprivileg sei im Streitfall nicht anwendbar, denn weder handele es sich bei der SICAV um eine Kapitalgesellschaft noch bei den Ausschüttungen um Dividenden i.S.d. DBA Luxemburg 1958/1973.

Keine einschränkende Auslegung des DBA

Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich im Urteil vom 17.10.2017 (6 K 1141/14 K,G,F) der Auffassung der Klägerin angeschlossen. Die SICAV entspreche einer Aktiengesellschaft deutschen Rechts und sei als Kapitalgesellschaft i.S.d. DBA anzusehen. Die Zahlungen seien ferner als Dividenden i.S.d. DBA zu qualifizieren, wobei es irrelevant sei, wie das Investmentsteuergesetz die Ausschüttungen behandele. Auch der Umstand, dass es im Ergebnis in beiden Vertragsstaaten zu einer Steuerfreistellung und somit zu sog. „weißen Einkünften“ komme, rechtfertige keine einschränkende Auslegung des DBA. Schließlich habe das Finanzamt einen behaupteten Gestaltungsmissbrauch nicht substantiiert dargelegt. Allein der Hinweis, es entstünden steuerfreie Einnahmen, reiche insofern nicht aus.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

(FG Düsseldorf, NL vom 07.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Finanzfoto / fotilia.com


28.04.2025

Atypische Arbeitszeiten: So arbeitet Deutschland

Atypische Arbeitszeiten sind längst kein Randphänomen mehr, sondern betreffen große Teile der Beschäftigten, zeigen neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

weiterlesen
Atypische Arbeitszeiten: So arbeitet Deutschland

Meldung

©jat306/fotolia.com


28.04.2025

KMU verwenden 7 % der Arbeitszeit für Bürokratie

Bürokratie bleibt ein massives Hemmnis für den Mittelstand – mit spürbaren finanziellen und psychologischen Folgen, zeigt eine aktuelle Befragung von KfW Research.

weiterlesen
KMU verwenden 7 % der Arbeitszeit für Bürokratie

Steuerboard

Jan-Philipp Jansen


27.04.2025

Vorsicht bei Umstrukturierungen nach vollzogener Unternehmensnachfolge

Das FG Münster hat sich in seinem Urteil vom 25.02.2025 (3 K 2046/23 Erb) mit den erbschaftsteuerlichen Implikationen von Umstrukturierungsmaßnahmen nach einer Unternehmensnachfolge auseinandergesetzt.

weiterlesen
Vorsicht bei Umstrukturierungen nach vollzogener Unternehmensnachfolge

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank