• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Steuerpflicht von Zahlungen einer luxemburgischen SICAV

11.12.2017

Meldung, Steuerrecht

Zur Steuerpflicht von Zahlungen einer luxemburgischen SICAV

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich mit der Steuerpflicht von Zahlungen einer luxemburgischen Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer SICAV beschäftigt und diese in einem aktuellen Streitfall verneint.

Die Klägerin, eine inländische GmbH, hielt mehr als 25 % der Aktien an einer luxemburgischen SICAV, welche als Dachfonds fungierte. Die SICAV war in Luxemburg als Investmentvermögen von der Körperschaftsteuer befreit. Im Jahr 2009 nahm die SICAV Ausschüttungen an die Klägerin vor. Die Klägerin war der Ansicht, dass die Ausschüttungen als Schachteldividenden i.S.d. Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der BRD und Luxemburg 1958/1973 steuerbefreit seien. Das Finanzamt folgte dem nicht.  Das sog. Schachtelprivileg sei im Streitfall nicht anwendbar, denn weder handele es sich bei der SICAV um eine Kapitalgesellschaft noch bei den Ausschüttungen um Dividenden i.S.d. DBA Luxemburg 1958/1973.

Keine einschränkende Auslegung des DBA

Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich im Urteil vom 17.10.2017 (6 K 1141/14 K,G,F) der Auffassung der Klägerin angeschlossen. Die SICAV entspreche einer Aktiengesellschaft deutschen Rechts und sei als Kapitalgesellschaft i.S.d. DBA anzusehen. Die Zahlungen seien ferner als Dividenden i.S.d. DBA zu qualifizieren, wobei es irrelevant sei, wie das Investmentsteuergesetz die Ausschüttungen behandele. Auch der Umstand, dass es im Ergebnis in beiden Vertragsstaaten zu einer Steuerfreistellung und somit zu sog. „weißen Einkünften“ komme, rechtfertige keine einschränkende Auslegung des DBA. Schließlich habe das Finanzamt einen behaupteten Gestaltungsmissbrauch nicht substantiiert dargelegt. Allein der Hinweis, es entstünden steuerfreie Einnahmen, reiche insofern nicht aus.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

(FG Düsseldorf, NL vom 07.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


13.03.2025

BFH zur Verlustbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

Der BFH hat mit seinem aktuellen Urteil die strikte Handhabung von Verlusten aus Steuerstundungsmodellen bestätigt.

weiterlesen
BFH zur Verlustbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


13.03.2025

BFH stärkt AGs: Keine pauschale vGA bei Vorstandsgehältern

Der BFH hat klargestellt, dass Vorstandsvergütungen in einer AG steuerrechtlich anerkannt werden, solange der Aufsichtsrat unabhängig agiert.

weiterlesen
BFH stärkt AGs: Keine pauschale vGA bei Vorstandsgehältern

Steuerboard

Hardy Fischer


12.03.2025

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung – Neues von der Finanzgerichtsbarkeit

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung stellt sicher, dass die vermögensverwaltende Immobilienverwaltung steuerlich gleichbehandelt wird mit der Vermietung eigenen Grundbesitzes

weiterlesen
Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung – Neues von der Finanzgerichtsbarkeit

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank