• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Steuerpflicht bei grenzüberschreitender Überlassung von Software

02.11.2017

Meldung, Steuerrecht

Zur Steuerpflicht bei grenzüberschreitender Überlassung von Software

Zur Steuerpflicht bei grenzüberschreitender Überlassung von Software

©wsf-f/fotolia.com

Das BMF hat in einem aktuellen Schreiben zur beschränkten Steuerpflicht und Steuerabzugsverpflichtung bei der Überlassung von Software und Datenbanken durch im Ausland ansässige Anbieter an inländische Kunden Stellung genommen.

Überlässt ein im Ausland ansässiger Anbieter Software zur Nutzung im Inland, kann er mit seinen inländischen Einkünften nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f oder Nr. 6 EStG der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, sofern er nicht ohnehin unter den Voraussetzungen des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG mit einer inländischen Betriebsstätte oder mit einem ständigen Vertreter der beschränkten Steuerpflicht unterliegt und die Rechteüberlassung dieser inländischen Betriebsstätte oder diesem ständigen Vertreter zuzurechnen ist.

Das vollständige BMF-Schreiben IV C 5 – S-2300 vom 27.10.2017 finden Sie hier.

(BMF vom 27.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Umsatzsteuer, UStG
©skywalk154/fotolia.com


23.03.2023

BFH zur Organschaft im Umsatzsteuerrecht

Der BFH sieht die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers für die Umsätze der Organschaft als unionsrechtskonform an.

BFH zur Organschaft im Umsatzsteuerrecht
IFRS, Financial reporting standards
©adrian_ilie825/fotolia.com


23.03.2023

Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7

Der IASB hat den Änderungsentwurf ED/2023/2 veröffentlicht. Es werden darin Nachbesserungen an IFRS 9 und IFRS 7 vorgeschlagen.

Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7
Der Betrieb

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App