• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Sozialversicherungspflicht einer Rechtsanwaltsgesellschaft

29.06.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Zur Sozialversicherungspflicht einer Rechtsanwaltsgesellschaft

Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Streitfall klargestellt, dass die Sozialversicherungspflicht in einer Rechtsanwaltsgesellschaft nicht ausgeschlossen ist.

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Rechtsanwälte, die als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft tätig sind, können aufgrund abhängiger Beschäftigung sozialversicherungspflichtig sein. Dies ist nicht von vornherein deshalb ausgeschlossen, weil Rechtsanwälte unabhängige Organe der Rechtspflege sind. Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Das hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 28.06.2022 entschieden und damit die Revisionen von fünf Rechtsanwälten zurückgewiesen (B 12 R 4/20 R).

Auf die gesellschaftsrechtliche Rechtsmacht kommt es an

Bei Rechtsanwaltsgesellschaften kommt es – wie allgemein bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung – für die Frage einer Versicherungspflicht aufgrund Beschäftigung der Gesellschafter-Geschäftsführer darauf an, ob sie über die gesellschaftsrechtliche Rechtsmacht verfügen, die Geschicke des Unternehmens zu bestimmen. Etwas anderes gilt nicht für Rechtsanwälte, die in einer Rechtsanwaltsgesellschaft tätig sind. Ganz allgemein schließt die Bundesrechtsanwaltsordnung eine Tätigkeit von Rechtsanwälten in einem Anstellungsverhältnis und damit in abhängiger Beschäftigung nicht aus. Dies gilt auch in einer Rechtsanwaltsgesellschaft, denn die Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung gewährleisten lediglich die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte in ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Als Geschäftsführer können sie in das Unternehmen eingegliedert sein und Weisungen der Gesellschafterversammlung unterliegen.

Die Struktur der Rechtsanwaltsgesellschaft im Streitfall

In Anwendung dieser Maßstäbe hat der Senat die Urteile der Vorinstanzen bestätigt und die Revisionen zurückgewiesen. Jeder der fünf Kläger verfügte als Minderheitsgesellschafter mit einem Geschäftsanteil von ursprünglich 20 vom Hundert, später 25 vom Hundert nicht über die gesellschaftsrechtliche Rechtsmacht, die Geschicke der Rechtsanwaltsgesellschaft zu bestimmen. Die Geschäftsführerverträge enthalten zudem typische Regelungen für eine abhängige Beschäftigung.


BSG vom 28.06.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Wolfgang Kleinebrink


19.08.2026

„Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ – Wichtige Auswirkungen auf das Kündigungs- und Befristungsrecht

Am 02.07.026 hat der Koalitionsausschuss der Union und der SPD das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Dieses Reformpaket umfasst 34 Maßnahmen. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen im Hinblick auf das Kündigungs- und Befristungsrecht dargestellt.

weiterlesen
„Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ – Wichtige Auswirkungen auf das Kündigungs- und Befristungsrecht

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


19.08.2026

Jedes siebte Unternehmen schreibt Arbeitszeugnisse mit KI

KI hält zunehmend Einzug in die Personalabteilungen deutscher Unternehmen – von der Weiterbildung über Arbeitszeugnisse bis zum Onboarding.

weiterlesen
Jedes siebte Unternehmen schreibt Arbeitszeugnisse mit KI

Meldung

©vege/fotolia.com


19.08.2026

Bundesregierung zur Unternehmensstruktur in Deutschland

Kleinstbetriebe prägen Deutschlands Wirtschaft, während immer mehr Unternehmen vor der Herausforderung einer Nachfolge stehen.

weiterlesen
Bundesregierung zur Unternehmensstruktur in Deutschland
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht