02.09.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Zur Selbstständigkeit von Reinigungskräften

Eine Reinigungskraft kann auch dann selbstständig tätig sein, wenn die Putzutensilien vom Auftraggeber bereitgestellt werden. Dies hat das Sozialgericht Stuttgart entschieden.

Beitrag mit Bild

© Brian Jackson/fotolia.com

Sind Reinigungskräfte selbstständig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wenn der Auftraggeber die Putzutensilien bereitstellt? In einem Streitfall vor dem Sozialgericht Stuttgart hatte die Klägerin eine Reinigungskraft mit Reinigungsarbeiten in ihren betrieblichen Räumlichkeiten beauftragt. Im Rahmen einer Betriebsprüfung gelangte die Beklagte zu der Einschätzung, dass die Beigeladene versicherungspflichtig bei der Klägerin angestellt gewesen sei.

Bereitstellung von Arbeitsmaterialien genügt nicht

Nach Ansicht des Sozialgerichts Stuttgart überwogen dagegen im Rahmen der Gesamtwürdigung die Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit (Urteil vom 23.08.2021 – S 20 BA 2427/19). Für eine Eingliederung spreche vorliegend alleine die Tatsache, dass die Klägerin die Putzutensilien (Staubsauger, Putzmittel) gestellt bzw. bezahlt habe. Da die Beigeladene aber über ihre eigene Arbeitskraft frei habe verfügen können, insbesondere Aufträge habe ablehnen und ihre Tätigkeit im Wesentlichen frei habe gestalten können, sprächen die überwiegenden Tatsachen für Selbstständigkeit.

Selbstständigkeit von Reinigungskräften nicht per se unmöglich

Das Sozialgericht verkenne im Übrigen nicht, dass bei Arbeiten wie Putzen nur eine geringe Einweisung vonnöten sei und sich die selbstständige Durchführung der Tätigkeit quasi aus der Tätigkeit selbst ergebe. Das Gesetz gebe jedoch keinen Anhalt, dass die selbstständige Durchführung derartiger Arbeiten von Reinigungskräften a priori nicht möglich sei.


SG Stuttgart vom 23.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Jörg Lantelme/fotolia.com


29.07.2025

IAW-Studie sieht Lohnlücke in der Zeitarbeit geschlossen

Sobald Arbeitnehmende bei vergleichbarer Qualifikation Zeitarbeitnehmern gegenübergestellt werden, schrumpft die vermeintliche Lohnlücke auf nahezu null.

weiterlesen
IAW-Studie sieht Lohnlücke in der Zeitarbeit geschlossen

Meldung

andreypopov/123rf.com


29.07.2025

DAV kritisiert Entwurf zum E-Evidence-Gesetz

Der DAV kritisiert den Entwurf zum E-Evidence-Gesetz wegen mangelnden Rechtsschutzes, unzureichendem Geheimnisschutz und fehlender Beteiligungsrechte der Verteidigung.

weiterlesen
DAV kritisiert Entwurf zum E-Evidence-Gesetz

Steuerboard

Jannis Lührs / Jan Winkler


29.07.2025

Neues zur Gewerbesteuer auf Veräußerungsgewinne

Im Rahmen der Veräußerung von Anteilen an gewerblichen Personengesellschaften (sog. Mitunternehmeranteilen) ist neben einer einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Belastung auch eine etwaige gewerbesteuerliche Belastung zu beachten.

weiterlesen
Neues zur Gewerbesteuer auf Veräußerungsgewinne

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank