• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Prüfungsqualität im Qualitätsmanagement-Prozess nach IDW QS 1

07.09.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Prüfungsqualität im Qualitätsmanagement-Prozess nach IDW QS 1

Beitrag mit Bild

©Robert Kneschke/fotolia.com

Der IDW Praxishinweis 1/2018 zeigt auf, wie WP-Praxen bei der Ausgestaltung ihres Qualitätsmanagement-Prozesses für die jeweilige WP-Praxis passende Audit Quality Indikatoren (AQI) konsistent ermitteln, implementieren und auswerten können.

Der IDW QS 1 beschreibt einen risikoorientierten Qualitätsmanagement-Prozess zur Einrichtung, Durchsetzung und Überwachung eines Qualitätssicherungssystems. Ein zentrales Prinzip dieses Prozesses ist das proaktive Management der aus der Unternehmensstrategie abgeleiteten Qualitätsziele der WP-Praxis. Risiken, die die Qualität der Berufsausübung und folglich auch die Zielerreichung bedrohen, sind systematisch zu identifizieren und zu beurteilen, um angemessene Regelungen und Maßnahmen zur Risikosteuerung festlegen zu können.

Identifizierung von Schwachstellen im Qualitätssicherungssystem

Der IDW Praxishinweis: Zielorientierte Ableitung von Indikatoren zur Steuerung und Überwachung der Prüfungsqualität im Rahmen des Qualitätsmanagement-Prozesses nach IDW QS 1 (IDW Praxishinweis 1/2018) erklärt, wie WP-Praxen bei der Ausgestaltung ihres Qualitätsmanagement-Prozesses für die jeweilige WP-Praxis passende Audit Quality Indikatoren (AQI) ermitteln, implementieren und auswerten können. Er wird wird in Heft 8/2018 der IDW Life veröffentlicht werden. In der Anlage zum IDW Praxishinweis 1/2018 werden Qualitätsziele, Qualitätsrisiken sowie Qualitätsfaktoren einer WP-Praxis beschrieben und diesen jeweils exemplarisch mögliche AQI zugeordnet, die einen Ausgangspunkt für die zielorientierte Ableitung maßgeschneiderter AQI einer WP-Praxis darstellen können.

(IDW vom 06.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)