• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Prüfungsqualität im Qualitätsmanagement-Prozess nach IDW QS 1

07.09.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Prüfungsqualität im Qualitätsmanagement-Prozess nach IDW QS 1

Beitrag mit Bild

©Robert Kneschke/fotolia.com

Der IDW Praxishinweis 1/2018 zeigt auf, wie WP-Praxen bei der Ausgestaltung ihres Qualitätsmanagement-Prozesses für die jeweilige WP-Praxis passende Audit Quality Indikatoren (AQI) konsistent ermitteln, implementieren und auswerten können.

Der IDW QS 1 beschreibt einen risikoorientierten Qualitätsmanagement-Prozess zur Einrichtung, Durchsetzung und Überwachung eines Qualitätssicherungssystems. Ein zentrales Prinzip dieses Prozesses ist das proaktive Management der aus der Unternehmensstrategie abgeleiteten Qualitätsziele der WP-Praxis. Risiken, die die Qualität der Berufsausübung und folglich auch die Zielerreichung bedrohen, sind systematisch zu identifizieren und zu beurteilen, um angemessene Regelungen und Maßnahmen zur Risikosteuerung festlegen zu können.

Identifizierung von Schwachstellen im Qualitätssicherungssystem

Der IDW Praxishinweis: Zielorientierte Ableitung von Indikatoren zur Steuerung und Überwachung der Prüfungsqualität im Rahmen des Qualitätsmanagement-Prozesses nach IDW QS 1 (IDW Praxishinweis 1/2018) erklärt, wie WP-Praxen bei der Ausgestaltung ihres Qualitätsmanagement-Prozesses für die jeweilige WP-Praxis passende Audit Quality Indikatoren (AQI) ermitteln, implementieren und auswerten können. Er wird wird in Heft 8/2018 der IDW Life veröffentlicht werden. In der Anlage zum IDW Praxishinweis 1/2018 werden Qualitätsziele, Qualitätsrisiken sowie Qualitätsfaktoren einer WP-Praxis beschrieben und diesen jeweils exemplarisch mögliche AQI zugeordnet, die einen Ausgangspunkt für die zielorientierte Ableitung maßgeschneiderter AQI einer WP-Praxis darstellen können.

(IDW vom 06.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Interview

Nils Stünkel / Prof. Dr. Alexander Schinner


17.12.2024

„Eine schöne Bescherung für Cyberkriminelle“

Cyberkriminelle gehen davon aus, dass über Weihnachten die IT-Abteilungen schlechter besetzt sind und Angriffe daher später bemerkt werden.

weiterlesen
„Eine schöne Bescherung für Cyberkriminelle“

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


16.12.2024

Gesetzlicher Mindestlohn steigt 2025

Mit Beginn des kommenden Jahres steigt die unterste Lohngrenze – der Mindestlohn – auf 12,82 Euro; die Minijob-Grenze erhöht sich auf 556 Euro brutto.

weiterlesen
Gesetzlicher Mindestlohn steigt 2025

Meldung

©fotomek/fotolia.com


16.12.2024

Elektronische Bescheinigung über Mehrwertsteuerbefreiung kommt

Die derzeitige Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung in Papierform wird künftig durch eine elektronische Bescheinigung ersetzt.

weiterlesen
Elektronische Bescheinigung über Mehrwertsteuerbefreiung kommt

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank