24.07.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Prüfung von Lageberichten

Was steht in einem Lagebericht und wie wird er geprüft? Diese und weitere Fragen beantwortet ein neues IDW-Fact Sheet.

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Das Kerngeschäft von Wirtschaftsprüfer*innen ist es, die gesetzlichen Abschlussprüfungen durchzuführen. Diese Aufgabe ist dem Berufsstand vorbehalten und im Berufsbild verankert. Diese zentrale Aufgabe prägt auch maßgeblich die öffentliche Wahrnehmung von Wirtschaftsprüfern. Gegenstand von gesetzlichen Abschlussprüfungen sind der Abschluss sowie in der Regel der Lagebericht.

Das Fact Sheet zur Prüfung von Lageberichten gibt Auskunft darüber, welche Unternehmen einen Lagebericht aufstellen müssen und wie er aufgebaut ist. Außerdem wird beschrieben, wie und mit welchem Ziel Wirtschaftsprüfer*innen ihn prüfen und welche Bereiche von der Prüfung ausgenommen sind. Das Fact Sheet zur Prüfung von Lageberichten finden Sie hier.


IDW vom 21.07.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank