15.03.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Prüfung von Finanzanlagenvermittlern

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©BachoFoto/fotolia.com

Der Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung von Finanzanlagenvermittlern i.S.d. § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) (IDW EPS 840 n.F.) ist verabschiedet worden.

Die Neufassung berücksichtigt u.a. die folgenden Aspekte:

  • Anpassung an zwischenzeitliche Änderungen der FinVermV
  • Anpassungen an die zwischenzeitlich ergänzte Fassung der Allgemeinen Muster-Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34f Gewerbeordnung und zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung
  • Klarstellungen zu einigen Prüfungshandlungen, die sich aus der Praxis ergeben haben
  • Ergänzung für die optionale Durchführung „anderer Prüfungshandlungen“

Der Entwurf steht als Download auf der IDW-Website bereit. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 31.08.2018.

(IDW vom 14.03.2018 / Viola C. Didier)


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