• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Prüfung des Grenzpreisvergleichs von Strom

09.06.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Prüfung des Grenzpreisvergleichs von Strom

Beitrag mit Bild

©JürgenFälchle/fotolia.com

Unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 4 KAV kann ein Sondervertragskunde – in der Regel sind dies Unternehmen mit hohen Stromverbräuchen – die Befreiung von der Konzessionsabgabe beantragen. Aufgrund zahlreicher Praxisfragen wurde nun der IDW PH 9.970.60 erarbeitet.

Sondervertragskunden können die Befreiung von der Konzessionsabgabe beantragen. Dazu muss der Sondervertragskunde gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber erklären, dass der Durchschnittspreis für Strom (je kWh) den er an seinen Stromlieferanten zahlt, den vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Grenzpreis unterschreitet. Da die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) keine abschließenden Vorgaben zur Ermittlung des Durchschnittspreises enthält, muss der Sondervertragskunde die maßgebenden Grundsätze für die Abgabe seiner Erklärung in dieser niederlegen, wie bspw. die Bestandteile der Strombezugskosten. Neben einem Formulierungsvorschlag für einen Prüfungsvermerk enthält IDW PH 9.970.60 ein Muster für eine solche Erklärung zur Grenzpreisunterschreitung.

IDW PH 9.970.60 wird in Heft 6/2017 der IDW Life veröffentlicht.

(IDW vom 07.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


09.04.2026

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Ungewisse Rückbauansprüche dürfen beim Vermieter bilanziell erst bei gesichertem Entstehen aktiviert werden, entschied der BFH.

weiterlesen
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


09.04.2026

„Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Auch ohne eigenes Handeln können Rechtsänderungen im Ausland stille Reserven in Deutschland steuerlich auslösen, entschied der BFH.

weiterlesen
„Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Meldung

©rawpixel /123rf.com


08.04.2026

Neue Task Force zur Influencerbesteuerung

Thüringen verschärft die Prüfung von Influencer-Einnahmen mithilfe einer Task Force und setzt zugleich auf Aufklärung über Steuerpflichten.

weiterlesen
Neue Task Force zur Influencerbesteuerung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)