• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Prüfung des Grenzpreisvergleichs von Strom

09.06.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Prüfung des Grenzpreisvergleichs von Strom

Beitrag mit Bild

©JürgenFälchle/fotolia.com

Unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 4 KAV kann ein Sondervertragskunde – in der Regel sind dies Unternehmen mit hohen Stromverbräuchen – die Befreiung von der Konzessionsabgabe beantragen. Aufgrund zahlreicher Praxisfragen wurde nun der IDW PH 9.970.60 erarbeitet.

Sondervertragskunden können die Befreiung von der Konzessionsabgabe beantragen. Dazu muss der Sondervertragskunde gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber erklären, dass der Durchschnittspreis für Strom (je kWh) den er an seinen Stromlieferanten zahlt, den vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Grenzpreis unterschreitet. Da die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) keine abschließenden Vorgaben zur Ermittlung des Durchschnittspreises enthält, muss der Sondervertragskunde die maßgebenden Grundsätze für die Abgabe seiner Erklärung in dieser niederlegen, wie bspw. die Bestandteile der Strombezugskosten. Neben einem Formulierungsvorschlag für einen Prüfungsvermerk enthält IDW PH 9.970.60 ein Muster für eine solche Erklärung zur Grenzpreisunterschreitung.

IDW PH 9.970.60 wird in Heft 6/2017 der IDW Life veröffentlicht.

(IDW vom 07.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


19.01.2026

Für Klima und Automobilindustrie: Kaufförderung für E-Autos

Das Programm, das Teil des derzeit erarbeiteten Klimaschutzprogramms sein wird, kann den Erwerb von bis zu 800.000 E-Autos fördern.

weiterlesen
Für Klima und Automobilindustrie: Kaufförderung für E-Autos

Meldung

peshkova/123rf.com


19.01.2026

Firmen sehen großes Risiko in KI

Unternehmen sehen KI zunehmend nicht nur als eine leistungsstarke Chance, sondern auch als eine komplexe Quelle für operative, rechtliche und Reputationsrisiken.

weiterlesen
Firmen sehen großes Risiko in KI

Steuerboard

David Hötzel


16.01.2026

Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Die Grunderwerbsteuer soll erneut systematisch reformiert werden. Die Ergänzungstatbestände der Grunderwerbsteuer zur Erfassung von Share Deals haben in den vergangenen Jahren besonders hohe gesetzgeberische Aufmerksamkeit erfahren.

weiterlesen
Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)