• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Prüfung des Grenzpreisvergleichs von Strom

09.06.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Prüfung des Grenzpreisvergleichs von Strom

Beitrag mit Bild

©JürgenFälchle/fotolia.com

Unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 4 KAV kann ein Sondervertragskunde – in der Regel sind dies Unternehmen mit hohen Stromverbräuchen – die Befreiung von der Konzessionsabgabe beantragen. Aufgrund zahlreicher Praxisfragen wurde nun der IDW PH 9.970.60 erarbeitet.

Sondervertragskunden können die Befreiung von der Konzessionsabgabe beantragen. Dazu muss der Sondervertragskunde gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber erklären, dass der Durchschnittspreis für Strom (je kWh) den er an seinen Stromlieferanten zahlt, den vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Grenzpreis unterschreitet. Da die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) keine abschließenden Vorgaben zur Ermittlung des Durchschnittspreises enthält, muss der Sondervertragskunde die maßgebenden Grundsätze für die Abgabe seiner Erklärung in dieser niederlegen, wie bspw. die Bestandteile der Strombezugskosten. Neben einem Formulierungsvorschlag für einen Prüfungsvermerk enthält IDW PH 9.970.60 ein Muster für eine solche Erklärung zur Grenzpreisunterschreitung.

IDW PH 9.970.60 wird in Heft 6/2017 der IDW Life veröffentlicht.

(IDW vom 07.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Erik Muscheites


15.04.2026

Passive Entstrickung infolge DBA-Änderung – Anwendungsbereich und Besteuerungszeitpunkt nach BFH

Der BFH hat mit Urteil vom 19.11.2025 (I R 41/22) entschieden, dass eine passive Entstrickung den Tatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG verwirklicht.

weiterlesen
Passive Entstrickung infolge DBA-Änderung – Anwendungsbereich und Besteuerungszeitpunkt nach BFH

Meldung

Grundsteuer


15.04.2026

Grundsteuer: Tatsächliche Fläche zählt

Bei der Grundsteuer zählt die wirkliche Fläche, nicht automatisch die amtlich mitgeteilte Grundstücksgröße, so das Niedersächsische Finanzgericht.

weiterlesen
Grundsteuer: Tatsächliche Fläche zählt

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


15.04.2026

AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll den Diskriminierungsschutz durch längere Fristen und erweiterte Benachteiligungsverbote verbessern.

weiterlesen
AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht