09.05.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Zur Problematik von Equal-pay-Ansprüchen

Beitrag mit Bild

Dass Equal-pay-Ansprüche oft mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sind, zeigen etliche BAG-Urteile.

Das BAG hat sich bereits mehrfach mit den Folgen der Tarifunfähigkeit der CGZP und den daraus erwachsenden Equal-Pay-Ansprüchen der auf Grundlage der von der Tarifgemeinschaft geschlossenen Tarifverträge eingesetzten Zeitarbeitnehmer befasst. Die Darlegungs- und Beweislast ist dabei mit etlichen Schwierigkeiten verbunden.

Die in Zusammenhang mit der gerichtlichen Durchsetzung von Equal-pay-Ansprüchen entwickelten Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast wurden in einem aktuellen Urteil vom BAG bestätigt und fortgeschrieben.  In dem Streitfall hatte der Arbeitsvertrag eines als PC-Techniker eingestellten Zeitarbeitnehmers auf die zwischen der CGZP und dem AMP abgeschlossenen Tarifverträge Bezug genommen. Das BAG ging in seiner Entscheidung zwar davon aus, dass dem Zeitarbeitnehmer aufgrund der wegen der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP unwirksamen und arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifverträge ein Anspruch auf equal pay nach § 10 Abs. 4 AÜG zustehe. Der Mann hatte jedoch dessen Höhe nicht substantiiert dargelegt.

Mit der Problematik der Darlegungs- und Beweislast bei Equal-pay-Ansprüchen im Rahmen einer Kurzkommentierung der aktuellen BAG-Urteils vom 21.10.2015 befassen sich RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels und RAin Kira Falter in DER BETRIEB vom 06.05.2016, Heft 18, Seite 1080 – 1081, Dokumentennummer DB1196067


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


04.08.2026

Finanzgericht lehnt Abzug von Pflegefahrten ab

Pflegefahrten zu Angehörigen sind steuerlich nicht automatisch als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

weiterlesen
Finanzgericht lehnt Abzug von Pflegefahrten ab

Meldung

©bluedesign/fotolia.com


04.08.2026

Ausbildungsvergütungen steigen deutlich

Viele Ausbildungsbetriebe erhöhen ihre Ausbildungsvergütungen und stärken damit gezielt die Attraktivität beruflicher Ausbildung.

weiterlesen
Ausbildungsvergütungen steigen deutlich

Steuerboard

Jan Winkler


03.08.2026

Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts von Influencern und die Grenzen der Abschreibungsmöglichkeiten

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer gewerblich tätigen Influencerin, die ihre Bekanntheit im Rahmen einer anderen freiberuflichen Tätigkeit erlangt hat, dem Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG unterfällt.

weiterlesen
Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts von Influencern und die Grenzen der Abschreibungsmöglichkeiten
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht