09.05.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Zur Problematik von Equal-pay-Ansprüchen

Beitrag mit Bild

Dass Equal-pay-Ansprüche oft mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sind, zeigen etliche BAG-Urteile.

Das BAG hat sich bereits mehrfach mit den Folgen der Tarifunfähigkeit der CGZP und den daraus erwachsenden Equal-Pay-Ansprüchen der auf Grundlage der von der Tarifgemeinschaft geschlossenen Tarifverträge eingesetzten Zeitarbeitnehmer befasst. Die Darlegungs- und Beweislast ist dabei mit etlichen Schwierigkeiten verbunden.

Die in Zusammenhang mit der gerichtlichen Durchsetzung von Equal-pay-Ansprüchen entwickelten Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast wurden in einem aktuellen Urteil vom BAG bestätigt und fortgeschrieben.  In dem Streitfall hatte der Arbeitsvertrag eines als PC-Techniker eingestellten Zeitarbeitnehmers auf die zwischen der CGZP und dem AMP abgeschlossenen Tarifverträge Bezug genommen. Das BAG ging in seiner Entscheidung zwar davon aus, dass dem Zeitarbeitnehmer aufgrund der wegen der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP unwirksamen und arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifverträge ein Anspruch auf equal pay nach § 10 Abs. 4 AÜG zustehe. Der Mann hatte jedoch dessen Höhe nicht substantiiert dargelegt.

Mit der Problematik der Darlegungs- und Beweislast bei Equal-pay-Ansprüchen im Rahmen einer Kurzkommentierung der aktuellen BAG-Urteils vom 21.10.2015 befassen sich RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels und RAin Kira Falter in DER BETRIEB vom 06.05.2016, Heft 18, Seite 1080 – 1081, Dokumentennummer DB1196067


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


10.02.2026

Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Eine Strahlenschutzbeauftragte darf nicht gekündigt oder abgemahnt werden, weil sie eine Anweisung zum Gendern eines Textes nicht vollständig umgesetzt hat.

weiterlesen
Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


10.02.2026

Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Das LAG München betont die Verantwortung des Arbeitgebers für die Einsatzplanung und bestätigt, dass Lohn auch bei Nichtarbeit zu zahlen ist.

weiterlesen
Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


09.02.2026

Equal Pay in der Geschäftsführung?

Rechtstatsächlich wie soziologisch ist es von Interesse, sich die hierarchischen Positionen und die Gehälter der prominenten Equal-Pay-Klägerinnen anzuschauen.

weiterlesen
Equal Pay in der Geschäftsführung?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)