17.05.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

Werden durch die Veröffentlichung Anreize für Drittstaats-Finanzbehörden geschaffen, länderbezogenen Ertragsteuerinformationen nicht mehr auf Gegenseitigkeit auszutauschen?

Das IDW hat kritisch zur Änderung der Bilanzrichtlinie im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen Stellung genommen.

Nach einem Vorschlag der EU-Kommission sollen große multinationale Unternehmen (MNE) künftig einen länderbezogenen Ertragsteuerinformationsbericht veröffentlichen und auf ihrer Website zugänglich machen. Die zu berichtenden Informationen sollen beispielsweise gezahlte und noch zu zahlende Ertragsteuern, der handelsrechtliche Umsatz und das handelsrechtliche Ergebnis vor Steuern sowie die Beschäftigtenzahl beinhalten.

Sorge um Wettbewerbsverzerrungen

Das IDW sieht in seiner Stellungnahme an das BMJV noch grundsätzlichen Diskussionsbedarf zu wesentlichen Aspekten des Vorschlags. Da die Veröffentlichungspflicht gegenüber den Rechtseinheiten eines MNE außerhalb der EU nicht durchsetzbar sein wird, sind Wettbewerbsverzerrungen im Vergleich zu MNE mit oberstem Mutterunternehmen in der EU zu befürchten. Das IDW hält daher nur eine flächendeckende Lösung, die die G20 Staaten und die bedeutenden übrigen OECD-Mitgliedstaaten einbezieht, für zielführend.

Keine Gegenseitigkeit bei Informationsaustausch und höhere Kosten?

Des Weiteren erscheint es fraglich, ob die Öffentlichkeit die ihr zugedachte Funktion, nämlich Druck auf MNE zu erzeugen, mit den Daten besser erfüllen kann als anhand der Konzernsteuerquote. Das IDW weist darauf hin, dass durch die Veröffentlichung Anreize für Drittstaats-Finanzbehörden geschaffen werden, länderbezogenen Ertragsteuerinformationen nicht (mehr) auf Gegenseitigkeit mit EU-Finanzbehörden auszutauschen. Zudem wird kritisiert, dass auf die Unternehmen beachtliche Erfüllungskosten zukommen werden.

(IDW vom 17.05.2016 / Viola C. Didier)


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