12.01.2017

Meldung, Steuerrecht

Zur Neufassung des § 50i EStG

Zur Neufassung des § 50i EStG

Die Vorschrift des § 50i EStG wurde geschaffen, um die Besteuerung bestimmter Einkünfte im Zusammenhang mit der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen sicherzustellen.

Das BMF stellt in einem aktuellen Schreiben klar, dass die Neuregelung des § 50i Abs. 2 EStG rückwirkend für alle Einbringungen gilt, bei denen der Einbringungsvertrag nach dem 31.12.2013 geschlossen worden ist.

50i Abs. 1 und 2 und § 52 Abs. 48 EStG sind durch Art. 7 des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3000) geändert bzw. neu gefasst worden. Nach der geänderten Fassung des § 52 Abs. 48 EStG ist §50i Abs. 2 EStG in der Fassung des Art. 7 des genannten Gesetzes erstmals für Einbringungen anzuwenden, bei denen der Einbringungsvertrag nach dem 31.12.2013 geschlossen worden ist.

50i Abs. 2 EStG ist zu keinem Zeitpunkt anzuwenden

Die Neufassung des § 50i Abs. 2 EStG ersetzt die Vorschrift in der Fassung des Art. 2 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25.07.2014 (BGBl. I S. 1266) rückwirkend und umfassend. § 50i Abs. 2 EStG in der Fassung des Art. 2 des Gesetzes vom 25.07.2014 ist somit zu keinem Zeitpunkt anzuwenden.

(BMF-Schreiben vom 05.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Gender, Pay-gap, Frauenquote, Frauen, Vergleichsentgelt, Diskriminierung
©GregBrave/fotolia.com


03.10.2023

Keine Deutsche Einheit bei der Gleichstellung

Bei Erwerbsbeteiligung, Arbeitszeit, Bezahlung, Führungspositionen oder Absicherung im Alter gibt es noch immer Abstände zwischen Männern und Frauen.

Keine Deutsche Einheit bei der Gleichstellung
Verbraucher, Verbraucherschutz
©wsf-f/fotolia.com


02.10.2023

Neues Klagerecht für Verbraucherverbände

Der Bundesrat hat den Weg für die Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie freigemacht. Die neue Form der Sammelklage ermöglicht direkte Entschädigungszahlungen.

Neues Klagerecht für Verbraucherverbände

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App