• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung (§§ 50, 50a WPO)

30.07.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung (§§ 50, 50a WPO)

Beitrag mit Bild

©Jamrooferpix/fotolia.com

Um den Umgang mit den neuen Normen §§ 50, 50a WPO zu erleichtern, hat die WPK hierzu einen Praxishinweis erarbeitet. Darin wird erläutert, wie die neuen Vorschriften zu verstehen sind und welche Anforderungen WP/vBP zu beachten haben.

Mit dem „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“ hat der Gesetzgeber den bis 08.11.2017 geltenden § 50 durch die §§ 50, 50a WPO ersetzt. Diese regeln nunmehr umfassend die Einbindung Dritter in die Berufsausübung unter dem Gesichtspunkt der beruflichen Verschwiegenheit.

WPK-Praxishinweis erleichtert Umgang mit den neuen Normen

Mit Blick auf die Wahrung der Verschwiegenheitspflicht führt das Berufsgeheimnisschutzgesetz eine neue gesetzliche Differenzierung zwischen in der Sphäre des WP/vBP stehenden und damit berufsrechtlich intern mitwirkenden Personen (§ 50 WPO) und außerhalb der Sphäre des WP/vBP stehenden und damit berufsrechtlich extern mitwirkenden Personen (§ 50a WPO) ein. Der WPK-Praxishinweis erläutert diese gesetzliche Differenzierung und gibt Auslegungs- und Anwendungshinweise. Den Praxishinweis finden Sie hier.

(WPK vom 26.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Steueboard

Jan-Eckhard Wegener


27.05.2026

Die steuerliche Zurechnung von Dividenden bei Nießbrauchrechten an Kapitalgesellschaftsanteilen

Mit Urteil vom 20.09.2024 (IX R 5/24) hat der BFH die steuerliche Behandlung nießbrauchbelasteter GmbH-Geschäftsanteile grundlegend neu geordnet.

weiterlesen
Die steuerliche Zurechnung von Dividenden bei Nießbrauchrechten an Kapitalgesellschaftsanteilen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


27.05.2026

Fehlzeiten-Rekord: Verhaltenswandel als Hauptursache

Der Anstieg an Fehltagen liegt einerseits an häufigeren Atemwegserkrankungen und andererseits hat sich das Verhalten im Krankheitsfall geändert.

weiterlesen
Fehlzeiten-Rekord: Verhaltenswandel als Hauptursache

Meldung

©lukszczepanski/fotolia.com


27.05.2026

Bank muss für verschwundene Debitkarte haften

Kontoinhaber haben Anspruch auf Schadensersatz bei unbefugten Geldabhebungen bei einer auf dem Versandweg abhanden gekommener Debitkarte.

weiterlesen
Bank muss für verschwundene Debitkarte haften
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht