• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung (§§ 50, 50a WPO)

30.07.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung (§§ 50, 50a WPO)

Beitrag mit Bild

©Jamrooferpix/fotolia.com

Um den Umgang mit den neuen Normen §§ 50, 50a WPO zu erleichtern, hat die WPK hierzu einen Praxishinweis erarbeitet. Darin wird erläutert, wie die neuen Vorschriften zu verstehen sind und welche Anforderungen WP/vBP zu beachten haben.

Mit dem „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“ hat der Gesetzgeber den bis 08.11.2017 geltenden § 50 durch die §§ 50, 50a WPO ersetzt. Diese regeln nunmehr umfassend die Einbindung Dritter in die Berufsausübung unter dem Gesichtspunkt der beruflichen Verschwiegenheit.

WPK-Praxishinweis erleichtert Umgang mit den neuen Normen

Mit Blick auf die Wahrung der Verschwiegenheitspflicht führt das Berufsgeheimnisschutzgesetz eine neue gesetzliche Differenzierung zwischen in der Sphäre des WP/vBP stehenden und damit berufsrechtlich intern mitwirkenden Personen (§ 50 WPO) und außerhalb der Sphäre des WP/vBP stehenden und damit berufsrechtlich extern mitwirkenden Personen (§ 50a WPO) ein. Der WPK-Praxishinweis erläutert diese gesetzliche Differenzierung und gibt Auslegungs- und Anwendungshinweise. Den Praxishinweis finden Sie hier.

(WPK vom 26.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


08.09.2026

Gesetzentwurf: Alkoholsteuer steigt, KTF wird gekürzt

Höhere Alkoholsteuern, KTF-Umschichtungen und weitere Kürzungen sollen den Bundeshaushalt künftig deutlich entlasten.

weiterlesen
Gesetzentwurf: Alkoholsteuer steigt, KTF wird gekürzt

Meldung

Der Betrieb


08.09.2026

Wohnmobil ist kein steuerlicher Zweithaushalt

Wird ein Wohnmobil für Heimfahrten genutzt und damit zwischen Arbeits- und Wohnort bewegt, fehlt es an der erforderlichen Beständigkeit der doppelten Haushaltsführung.

weiterlesen
Wohnmobil ist kein steuerlicher Zweithaushalt

Meldung

©your123/fotolia.com


07.09.2026

Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Ransomware ist für Unternehmen längst kein Ausnahmefall mehr, sondern ein ernst zu nehmendes Geschäftsrisiko.

weiterlesen
Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht