08.03.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Zur Mitbestimmungsvereinbarung bei Zalando

Beitrag mit Bild

© bluedesign/fotolia.com

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat den Antrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf Feststellung der Unwirksamkeit der Mitbestimmungsvereinbarung bei der Zalando SE für unzulässig erklärt.

Eine Gesellschaft europäischen Rechts (Societas Europaea – SE) wird ausgehend von bereits bestehenden Gesellschaften gegründet. Hierbei ist nach dem SE-Beteiligungsgesetz eine Beteiligungsvereinbarung zur weiteren Regelung der Mitbestimmung zu treffen. Diese wird für die Arbeitnehmer von einem „Besonderen Verhandlungsgremium“ verhandelt, das sich aus Vertretern der Arbeitnehmerschaft zusammensetzt. Nach Abschluss einer Vereinbarung löst sich das Verhandlungsgremium auf.

Keine Vertreter von ver.di

Bei der Zalando SE wurde mit einem solchen Besonderen Verhandlungsgremium eine Mitbestimmungsvereinbarung getroffen. Die Gewerkschaft ver.di hat geltend gemacht, diese Mitbestimmungsvereinbarung sei unwirksam, weil ver.di entgegen den gesetzlichen Vorgaben zur Zusammensetzung des Besonderen Verhandlungsgremiums keine Vertreter in dieses Gremium habe entsenden können.

Kein fortbestehendes Rechtsverhältnis

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat diesen Antrag mit Beschluss vom 10.02.2017 (Az. 6 TaBV 1585/16) für unzulässig gehalten, weil zwischen der Zalando SE und ver.di kein fortbestehendes Rechtsverhältnis bestehe, wie dies für gerichtliche Feststellungen zum Verhältnis der Beteiligten erforderlich sei. Für den weiteren Antrag, das Verfahren zur Verhandlung einer Mitbestimmungsvereinbarung erneut durchzuführen, seien die Arbeitsgerichte nicht zuständig.

Die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

(LArbG Berlin-Brandenburg, PM vom 07.03.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©sdecoret/fotolia.com


03.03.2026

Gesetzentwurf zum Produkthaftungsrecht vorgelegt

Das Produkthaftungsrecht wird reformiert. Dies bedeutet eine deutliche Ausweitung der Haftungsrisiken in einer zunehmend digitalen Wirtschaft.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Produkthaftungsrecht vorgelegt

Meldung

©beebright/fotolia.com


03.03.2026

Cyberangriffe: Unternehmen ringen mit NIS-2

Die NIS-2-Richtlinie hat strengere Cybersicherheits- und Meldepflichten eingeführt, die wegen ihres hohen administrativen Aufwands kritisch bewertet werden.

weiterlesen
Cyberangriffe: Unternehmen ringen mit NIS-2

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


02.03.2026

Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Mit der Aktivrente will die Bundesregierung erfahrene Fachkräfte länger im Berufsleben halten und belohnt das mit einem attraktiven Steuerfreibetrag.

weiterlesen
Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)