• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Bewerbungen

17.03.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Bewerbungen

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Das Arbeitsgericht München hat sich mit der Frage der Mitbestimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen befasst. Im Streitfall hatte der Arbeitgeber nicht alle Bewerbungsunterlagen vorgelegt.

Gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Einstellung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. Der Betriebsrat kann die Zustimmung nur aus bestimmten, im Gesetz näher genannten Gründen verweigern. Diese Verweigerung muss der Betriebsrat schriftlich innerhalb einer Woche dem Arbeitgeber mitteilen, ansonsten gilt die Zustimmung kraft Fiktion als erteilt. Die Frist von einer Woche beginnt nicht zu laufen, wenn der Arbeitgeber die erforderlichen Bewerbungsunterlagen dem Betriebsrat nicht vorlegt.

Unterlagen lagen dem Arbeitgeber nicht vor

Im entschiedenen Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Unterrichtung des Betriebsrats zur Einstellung zweier Mitarbeiterinnen ordnungsgemäß war, obwohl der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die zwei Bewerberinnen keine Scientology-Schutzerklärungen vorlegte. Der Arbeitgeber konnte diese nicht vorlegen, weil diese im Rahmen des Einstellungsverfahrens nach der damaligen – heute geänderten – Praxis von den Bewerberinnen nicht verlangt worden waren.

Arbeitsgericht folgt BAG-Rechtsprechung

Das Arbeitsgericht München folgte im Beschluss 12 BV 394/16 vom 16.03.2017 der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht, nach der der Arbeitgeber bei geplanten Einstellungen dem Betriebsrat nur solche Unterlagen vorzulegen hat, die beim Arbeitgeber vorhanden sind. Daher wurde dem Antrag des Arbeitgebers stattgegeben. Über die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist oder war, von Bewerbern Scientology-Schutzerklärungen zu verlangen, war nach Ansicht der Kammer nicht zu entscheiden.

Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel zum Landesarbeitsgericht München möglich.

(ArbG München, PM vom 16.03.20107 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


03.12.2024

SCHUFA-Meldung rückständiger Forderungen kann gegen DSGVO verstoßen

Das OLG Schleswig-Holstein erklärte undifferenzierte Schufa-Meldungen für widerrufspflichtig, wenn der Datenschutz des Schuldners überwiegt.

weiterlesen
SCHUFA-Meldung rückständiger Forderungen kann gegen DSGVO verstoßen

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


03.12.2024

DStV begrüßt Rechtssicherheit bei der Grunderwerbsteuer

Das JStG 2024 hat die Gefahr der rückwirkenden Besteuerung bei Inanspruchnahme der grunderwerbsteuerlichen Vergünstigungen für Personengesellschaften gebannt.

weiterlesen
DStV begrüßt Rechtssicherheit bei der Grunderwerbsteuer

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


02.12.2024

Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken

Verluste bei Steuereinnahmen in der EU durch Gewinnverlagerungen von Konzernen belaufen sich laut Schätzungen auf bis zu 100 Milliarden Euro pro Jahr.

weiterlesen
Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank