• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Bewerbungen

17.03.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Bewerbungen

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Das Arbeitsgericht München hat sich mit der Frage der Mitbestimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen befasst. Im Streitfall hatte der Arbeitgeber nicht alle Bewerbungsunterlagen vorgelegt.

Gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Einstellung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. Der Betriebsrat kann die Zustimmung nur aus bestimmten, im Gesetz näher genannten Gründen verweigern. Diese Verweigerung muss der Betriebsrat schriftlich innerhalb einer Woche dem Arbeitgeber mitteilen, ansonsten gilt die Zustimmung kraft Fiktion als erteilt. Die Frist von einer Woche beginnt nicht zu laufen, wenn der Arbeitgeber die erforderlichen Bewerbungsunterlagen dem Betriebsrat nicht vorlegt.

Unterlagen lagen dem Arbeitgeber nicht vor

Im entschiedenen Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Unterrichtung des Betriebsrats zur Einstellung zweier Mitarbeiterinnen ordnungsgemäß war, obwohl der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die zwei Bewerberinnen keine Scientology-Schutzerklärungen vorlegte. Der Arbeitgeber konnte diese nicht vorlegen, weil diese im Rahmen des Einstellungsverfahrens nach der damaligen – heute geänderten – Praxis von den Bewerberinnen nicht verlangt worden waren.

Arbeitsgericht folgt BAG-Rechtsprechung

Das Arbeitsgericht München folgte im Beschluss 12 BV 394/16 vom 16.03.2017 der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht, nach der der Arbeitgeber bei geplanten Einstellungen dem Betriebsrat nur solche Unterlagen vorzulegen hat, die beim Arbeitgeber vorhanden sind. Daher wurde dem Antrag des Arbeitgebers stattgegeben. Über die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist oder war, von Bewerbern Scientology-Schutzerklärungen zu verlangen, war nach Ansicht der Kammer nicht zu entscheiden.

Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel zum Landesarbeitsgericht München möglich.

(ArbG München, PM vom 16.03.20107 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.08.2025

Zur Berichtigung der Besteuerung von Handwerkerleistungen

Bei irrtümlicher Anwendung des § 13b UStG ist eine Korrektur der Umsatzsteuer auch für Altjahre zulässig, wenn der Leistungsempfänger eine Erstattung beantragt.

weiterlesen
Zur Berichtigung der Besteuerung von Handwerkerleistungen

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


06.08.2025

Nettofakturierung: Kein Vorsteuerabzug bei Scheingeschäften

Formale Kaufverträge reichen nicht aus, um umsatzsteuerlich eine Lieferung anzunehmen. Entscheidend ist die tatsächliche Verfügungsmacht über die Ware.

weiterlesen
Nettofakturierung: Kein Vorsteuerabzug bei Scheingeschäften

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Jan Winkler


05.08.2025

Neues zum Verlustuntergang in Organschaftsfällen: §§ 8c und 8d KStG im Fokus

Die Anwendung des § 8c KStG bei Organschaften birgt zahlreiche offene (und höchstrichterlich ungeklärte) Fragen. Mit Urteil vom 09.12.2024 (6 K 1772/20 K,G,F) hat sich das FG Düsseldorf dahingehend geäußert, dass …

weiterlesen
Neues zum Verlustuntergang in Organschaftsfällen: §§ 8c und 8d KStG im Fokus

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank