17.07.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Zur Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrats hat auch bei so genannten Generalklauseln Grenzen. So steht dem Betriebsrat nur dann Mitsprache beim Gesundheitsschutz zu, wenn eine Gesundheitsgefahr generell oder akut besteht.

Ein Unternehmen der Textilbranche vereinbarte mit dem Betriebsrat einer Filiale die Bildung einer Einigungsstelle zur umfassenden Erledigung aller Themen des Gesundheitsschutzes, welche eine „Betriebsvereinbarung über akute Maßnahmen des Gesundheitsschutzes“ beschloss. Der Arbeitgeber focht den Beschluss gerichtlich unter anderem mit der Begründung an, für die Regelungen habe ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht bestanden.

Unmittelbare objektive Gesundheitsgefahr notwendig

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab dem Arbeitgeber mit Urteil vom 25.02.2015 (Az. 23 TaBV 1448/14) Recht. Zwar gebe es eine gesetzliche Generalklausel zum Gesundheitsschutz. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aber nur, wenn eine unmittelbare objektive Gesundheitsgefahr vorliegt.

Keine Regelungskompetenz aufgrund gesetzlicher Generalklauseln

Im vorliegenden Fall habe der Betriebsrat bis auf wenige Ausnahmen kein zwingendes Mitbestimmungsrecht für die Regelungen gehabt. Wenn eine objektive Gesundheitsgefahr nicht bestehe, ergebe sich nicht schon aus den gesetzlichen Generalklauseln des Gesundheitsschutzes eine Regelungskompetenz der Einigungsstelle.

(Deutscher Anwaltverein (DAV) / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


12.02.2026

Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Die Anzeigepflicht des Notars nach § 18 GrEStG ist eine eigenständige Pflicht, verleiht ihm jedoch keine verfahrensrechtliche Stellung im Grunderwerbsteuerverfahren.

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Meldung

©sdecoret/fotolia.com


12.02.2026

Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung

Der Gesetzentwurf legt fest, wie die Vorgaben der KI-Verordnung national umgesetzt werden, bestimmt zuständige Behörden und schafft Rechtssicherheit.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung

Steuerboard

Carolin Stehr


11.02.2026

Systemwechsel mit Nebenwirkungen: BFH begrenzt Anwendung der Teilfreistellung bei Veräußerungsverlusten im Zusammenspiel mit § 56 InvStG

Mit Urteilen vom 25.11.2025 (VIII R 22/23, VIII R 15/22) hat der BFH zur Anwendung der investmentsteuerrechtlichen Teilfreistellung bei der Veräußerung sog. Alt-Anteile nach § 56 InvStG Stellung genommen.

weiterlesen
Systemwechsel mit Nebenwirkungen: BFH begrenzt Anwendung der Teilfreistellung bei Veräußerungsverlusten im Zusammenspiel mit § 56 InvStG
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)