17.07.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Zur Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrats hat auch bei so genannten Generalklauseln Grenzen. So steht dem Betriebsrat nur dann Mitsprache beim Gesundheitsschutz zu, wenn eine Gesundheitsgefahr generell oder akut besteht.

Ein Unternehmen der Textilbranche vereinbarte mit dem Betriebsrat einer Filiale die Bildung einer Einigungsstelle zur umfassenden Erledigung aller Themen des Gesundheitsschutzes, welche eine „Betriebsvereinbarung über akute Maßnahmen des Gesundheitsschutzes“ beschloss. Der Arbeitgeber focht den Beschluss gerichtlich unter anderem mit der Begründung an, für die Regelungen habe ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht bestanden.

Unmittelbare objektive Gesundheitsgefahr notwendig

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab dem Arbeitgeber mit Urteil vom 25.02.2015 (Az. 23 TaBV 1448/14) Recht. Zwar gebe es eine gesetzliche Generalklausel zum Gesundheitsschutz. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aber nur, wenn eine unmittelbare objektive Gesundheitsgefahr vorliegt.

Keine Regelungskompetenz aufgrund gesetzlicher Generalklauseln

Im vorliegenden Fall habe der Betriebsrat bis auf wenige Ausnahmen kein zwingendes Mitbestimmungsrecht für die Regelungen gehabt. Wenn eine objektive Gesundheitsgefahr nicht bestehe, ergebe sich nicht schon aus den gesetzlichen Generalklauseln des Gesundheitsschutzes eine Regelungskompetenz der Einigungsstelle.

(Deutscher Anwaltverein (DAV) / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


04.02.2026

Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Ein Arbeitsverhältnis bleibt wirksam, wenn ein Arbeitgeber nicht nachvollziehbar belegen kann, dass es sich lediglich um ein Scheingeschäft handelte.

weiterlesen
Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Meldung

©momius/fotolia.com


03.02.2026

Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass immer mehr Beschäftigte zugunsten von mehr Freizeit auf zusätzliches Geld verzichten.

weiterlesen
Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Meldung

©kebox/fotolia.com


03.02.2026

Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen

Ein neues Gesetz stärkt ab Juni 2026 die Rechte von Verbrauchern beim Online-Vertragsabschluss und gestaltet das Widerrufsrecht klarer.

weiterlesen
Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)