• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

23.03.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Zur Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

Beitrag mit Bild

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes erfasst nur die Aufstellung von Verfahrensgrundsätzen zur Klärung der Möglichkeiten des Arbeitnehmers.

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich in einem aktuellen Streitfall mit dem Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes zu befassen.

Die Betriebsparteien stritten über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs. In diesem ist für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) die Bildung eines Integrationsteams vorgesehen, welches sich aus je einem Vertreter des Arbeitgebers und des Betriebsrats zusammensetzt. Dieses hat das bEM mit dem betroffenen Arbeitnehmer durchzuführen, konkrete Maßnahmen zu beraten und dem Arbeitgeber vorzuschlagen sowie den nachfolgenden Prozess zu begleiten. Mit dem eingeleiteten Verfahren wollte der Arbeitgeber die Unwirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle festgestellt wissen.

Einigungsstelle überschritt ihre Zuständigkeit

Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen die stattgebende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts blieb vor dem Bundesarbeitsgericht ohne Erfolg (Beschluss vom 22.03.2016, Az. 1 ABR 14/14). Die Einigungsstelle hat ihre Zuständigkeit überschritten. Ihr Spruch hat sich nicht auf die Ausgestaltung eines bEM beschränkt, sondern die Beteiligung des Integrationsteams an der allein dem Arbeitgeber obliegenden Umsetzung der Maßnahmen vorgesehen.

Zum Umfang des Mitbestimmungsrechts

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG erfasst aufgrund der Rahmenvorschrift des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nur die Aufstellung von Verfahrensgrundsätzen zur Klärung der Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.

(BAG, PM Nr. 16 vom 22.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©magele-picture/fotolia.com


14.10.2024

Gesetzentwurf zum ILO-Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt beschlossen

ILO-Übereinkommen Nr. 155 trifft Regelungen zum präventiven Arbeitsschutz und nimmt einen zentralen Platz als tragende Orientierungs- und Handlungsmaxime ein.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum ILO-Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt beschlossen

Meldung

adiruch/123rf.com


14.10.2024

Überschneidungen von CSRD und CSDDD

Ein neues Briefing Paper des DRSC zeigt die Anwendungsbereiche der CSRD und der CSDDD und stellt Überschneidungen der beiden Standards gegenüber.

weiterlesen
Überschneidungen von CSRD und CSDDD

Podcast

FACHFRAGEN Podcast


11.10.2024

FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Kartellschadensersatzprozesse sind kaum denkbar ohne ökonometrische Sachverständigengutachten. Darüber sprechen wir mit Dr. Gerhard Klumpe und Dr. Johannes Paha.

weiterlesen
FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank