• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen

22.10.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen

Beitrag mit Bild

Das BMF-Schreiben befasst sich ausführlich mit dem Begriff der Betriebsveranstaltung sowie mit Zuwendungen, dem Freibetrag und dessen Berechnung.

Ende vergangenen Jahres wurde die die lohnsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen neu geregelt. Ein aktuelles BMF-Schreiben befasst sich mit der Anwendung der Neuregelung in der Praxis.

Für betriebliche Feiern fällt Lohnsteuer an, wenn die Kosten je Arbeitnehmer über dem Freibetrag von 110 Euro liegen. Dies gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich.

Berechnung des Freibetrags

Alle Aufwendungen sind zu gleichen Teilen auf alle bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen. Sodann ist der auf eine Begleitperson entfallende Anteil der Aufwendungen dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen. Für die Begleitperson ist kein zusätzlicher Freibetrag von 110 Euro anzusetzen. Die 44-Euro-Freigrenze des § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG ist für Zuwendungen anlässlich von Betriebsveranstaltungen nicht anwendbar.

Weitere Einzelheiten und Beispiele finden Sie im BMF-Schreiben vom 14.10.2015, Az. IV C 5 – S 2332/15/10001. Es gilt im Hinblick auf die lohn- und einkommensteuerlichen Regelungen für alle nach dem 31.12.2014 endenden Lohnzahlungszeiträume sowie für nach dem 31.12.2014 beginnende Veranlagungszeiträume.

(BMF / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


18.12.2025

Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Der Bundesfinanzhof hat erstmals klargestellt, wann ein Schadensersatzanspruch wegen Datenschutzverstößen gegen ein Finanzamt zulässig ist.

weiterlesen
Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.12.2025

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts beschlossen

Künftig sollen die Regeln für Produkthaftung auch für Schäden gelten, die durch fehlerhafte Software – einschließlich KI-Software – verursacht wurden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts beschlossen

Meldung

©momius/fotolia.com


17.12.2025

Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung

Mit seinem zweiten Schreiben zur E-Rechnung bringt das Bundesfinanzministerium Licht ins Dunkel – doch nicht ohne neue Herausforderungen.

weiterlesen
Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank