• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen

22.10.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen

Beitrag mit Bild

Das BMF-Schreiben befasst sich ausführlich mit dem Begriff der Betriebsveranstaltung sowie mit Zuwendungen, dem Freibetrag und dessen Berechnung.

Ende vergangenen Jahres wurde die die lohnsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen neu geregelt. Ein aktuelles BMF-Schreiben befasst sich mit der Anwendung der Neuregelung in der Praxis.

Für betriebliche Feiern fällt Lohnsteuer an, wenn die Kosten je Arbeitnehmer über dem Freibetrag von 110 Euro liegen. Dies gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich.

Berechnung des Freibetrags

Alle Aufwendungen sind zu gleichen Teilen auf alle bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen. Sodann ist der auf eine Begleitperson entfallende Anteil der Aufwendungen dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen. Für die Begleitperson ist kein zusätzlicher Freibetrag von 110 Euro anzusetzen. Die 44-Euro-Freigrenze des § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG ist für Zuwendungen anlässlich von Betriebsveranstaltungen nicht anwendbar.

Weitere Einzelheiten und Beispiele finden Sie im BMF-Schreiben vom 14.10.2015, Az. IV C 5 – S 2332/15/10001. Es gilt im Hinblick auf die lohn- und einkommensteuerlichen Regelungen für alle nach dem 31.12.2014 endenden Lohnzahlungszeiträume sowie für nach dem 31.12.2014 beginnende Veranlagungszeiträume.

(BMF / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


07.01.2026

Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich

Ein Geschäftsführer haftet auch nach seiner Abberufung persönlich für sittenwidrige Schädigungen, wenn er in das betrügerische System maßgeblich eingebunden war.

weiterlesen
Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich

Meldung

ZEW Länder-Ranking Unternehmenssteuern


07.01.2026

Steuersätze in Europa gleichen sich an

Während in Europa vielerorts die Unternehmenssteuern steigen, könnte Deutschland mit der geplanten Unternehmenssteuersenkung wieder Anschluss finden.

weiterlesen
Steuersätze in Europa gleichen sich an

Meldung

©pitinan/123rf.com


06.01.2026

E-Mobilität: Staat entgehen über 39 Milliarden an Steuern

Die staatliche Förderung von E-Autos führt bis 2030 zu Steuerausfällen von rund 39 Mrd. €, vor allem durch entgangene Energie- und Kfz-Steuern.

weiterlesen
E-Mobilität: Staat entgehen über 39 Milliarden an Steuern
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)