• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Klage eines Betriebsrats gegen Abmahnungen beim Flyerverteilen

11.12.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Zur Klage eines Betriebsrats gegen Abmahnungen beim Flyerverteilen

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Das Arbeitsgericht Krefeld hat sich in einem aktuellen Streitfall mit der Klage eines Betriebsratsmitglieds gegen die Abmahnungen wegen des Verteilens von Flyern in einem großen Stahlunternehmen beschäftigt.

Ein Arbeitnehmer in einem Stahlunternehmen hatte Flyer für seine Gruppierung innerhalb des Betriebsrats verteilt. Die Arbeitgeberin sah hierin eine Gefährdung des Betriebsfriedens. Der Mitarbeiter habe gegen eine Neutralitätspflicht verstoßen, die ihm ihrer Meinung nach als Betriebsratsmitglied obliege. Bei ihr gelte eine Regelung, nach der nur Flyer des Betriebsrats, nicht aber Flyer einzelner Gruppierungen im Betriebsrat zulässig seien. Außerdem seien die verteilten Flyer inhaltlich unrichtig und hätten deshalb die Mitarbeiter/innen verunsichert. Die Flyer hätten den Eindruck erweckt, sie plane als Arbeitgeberin die Kürzung von übertariflichen Zulagen. Dies sei falsch. Sie habe hierüber mit dem Betriebsrat in den letzten Jahren auch nicht verhandelt. Es erfolgen daher gleich zwei Abmahnungen gegen den Mitarbeiter.

Abmahnungen müssen entfernt werden

Streitig war zudem, ob der Mitarbeiter die Flyer auf dem Bürgersteig vor dem Werkstor oder auf dem Werksgelände verteilt habe. Unterschiedliche Auffassungen bestanden auch zu der Frage, ob die Arbeitgeberin im Vorfeld für das Verteilen von Flyern klare Vorgaben aufgestellt habe und ob sie dazu überhaupt berechtigt sei. Das Arbeitsgericht Krefeld entschied mit Urteil vom 07.12.2018 (2 Ca 1313/18), dass die Abmahnungen aus der Personalakte entfernt werden müssen. Es begründete dieses Urteil damit, dass jedenfalls eine allgemeine Regelung, nach der auch außerhalb des Betriebsgeländes nur vom gesamten Betriebsrat autorisierte Flyer verteilt werden dürften, nicht zulässig sei. Außerdem habe die Arbeitgeberin nicht nachvollziehbar dargelegt, dass durch die vom Kläger verteilten Flyer tatsächlich Mitarbeiter/innen verunsichert worden seien.

(ArbG Krefeld, PM vom 07.12.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht