• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Kapitalkonsolidierung im HGB-Konzernabschluss

08.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Kapitalkonsolidierung im HGB-Konzernabschluss

Beitrag mit Bild

DRS 23 widmet sich zahlreichen zentralen Themen der Kapitalkonsolidierung und damit der Konzernrechnungslegung und beinhaltet für die Praxis z.T. umfangreiche Konkretisierungen.

DRS 23 beinhaltet umfangreiche Regelungen zur Kapitalkonsolidierung. Die detaillierten Anwendungsleitlinien reduzieren in der Praxis Unsicherheiten bei der Auslegung der gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich, können aber auch mit erhöhtem Aufwand in der Anwendung verbunden sein.

Am 25.09.2015 verabschiedete das DRSC DRS 23 zur Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss). Am 23.02.2016 folgte dann die Bekanntmachung durch das BMJV, durch die für die Regelungen des Standards gilt, dass diese Konzern-GoB darstellen. DRS 23 ist das Ergebnis der Überlegungen zur Überarbeitung des Vorgängerstandards DRS 4 und wird diesen demnach ersetzen.  Die verpflichtende erstmalige Anwendung von DRS 23 gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen – bei kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr also für das Geschäftsjahr 2017.

Umfangreiche Konkretisierungen in der Konzernrechnungslegung

Im Vergleich zu DRS 4, der korrespondierend aufgehoben wird, beinhaltet DRS 23 deutlich umfangreichere Regelungen zu einem der zentralen Themengebiete der konsolidierten Rechnungslegung. Diese werden einerseits Unsicherheiten reduzieren und andererseits durch detailliertere Vorgaben die Vergleichbarkeit in der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegung erhöhen. Mit den Auswirkungen für die Praxis beschäftigen sich WP/StB Dr. Julia Busch und WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner im Kurzkommentar „DRS 23 Kapitalkonsolidierung“. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 05.08.2016, Heft 31, Seite 1772 sowie online unter DB1209458.


Weitere Meldungen


Rechtsboard

RAin/FAin ArbR Dr. Bettina Scharff


06.06.2025

BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Dieser Grundsatz gilt gem. der BAG-Entscheidung vom 22.05.2025 (7 ABR 28/24) auch für Führungskräfte, die keine leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 BetrVG sind, in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrixstruktur.

weiterlesen
BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Meldung

©ammentorp/123rf.com


06.06.2025

Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Der BFH hat sich mit der Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie befasst.

weiterlesen
Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com


06.06.2025

ESRS Set 1: DRSC mahnt Nachbesserung bei Primärdatenpflicht an

Weniger starre Vorgaben bei der Primärdatenpflicht könnten die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich vereinfachen, empfiehlt das DRSC.

weiterlesen
ESRS Set 1: DRSC mahnt Nachbesserung bei Primärdatenpflicht an

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank