06.12.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Haftung juristischer Personen

Beitrag mit Bild

Die Frage der Wissenszurechnung und -zusammenrechnung bei juristischen Personen im Rahmen des § 826 BGB war bislang ungeklärt.

Der BGH hat sich mit den subjektiven Elementen der Haftung nach § 826 BGB und der Möglichkeit der Wissenszurechnung und -zusammenrechnung in diesem Zusammenhang auseinandergesetzt.

Die Beklagte ist Initiatorin einer Immobilienfondsgesellschaft und Mitherausgeberin des Fondsprospekts. Bei Prospektherausgabe bestand für das betroffene Grundstück ein Altlastenverdacht, der in dem Prospekt nicht erwähnt wurde. Die Kläger sind Gesellschafter der Fondsgesellschaft. Im Zuge von Bauarbeiten wurden auf dem Grundstück Bodenkontaminationen gefunden. Das Berufungsgericht hat offengelassen, ob der Vorstand der Beklagten Kenntnis von dem Altlastenverdacht hatte.

BGH zur Sittenwidrigkeit und zum Schädigungsvorsatz

Die Haftung einer juristischen Person aus §§ 826, 31 BGB setzt voraus, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter i.S.d. § 31 BGB den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 826 BGB verwirklicht hat, erklärt der BGH mit Urteil vom 28.06.2016 (Az. VI ZR 536/15). Der Vorwurf der Sittenwidrigkeit lässt sich nicht dadurch begründen, dass unter Anwendung der Grundsätze der Wissenszurechnung und -zusammenrechnung auf „im Hause“ der juristischen Person vorhandene Kenntnisse abgestellt wird. Das voluntative Element des Schädigungsvorsatzes gem. § 826 BGB setzt korrespondierende Kenntnisse derselben natürlichen Person voraus. Dies steht der Anwendung der Grundsätze der Wissenszurechnung und -zusammenrechnung im Rahmen des § 826 BGB regelmäßig entgegen.

Folgen für die Praxis

Die Frage der Wissenszurechnung und -zusammenrechnung bei juristischen Personen im Rahmen des § 826 BGB war bislang ungeklärt. Was das BGH-Urteil für die Praxis bedeutet, erklären RA Ronald Meißner, LL.M. und RAin Katharina Leoff, LL.M. in ihrer Kurzkommentierung. Sie finden den Beitrag unter Dokumentennummer DB1223736.

(DER BETRIEB/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Caroline Ruschen


04.03.2026

Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt.

weiterlesen
Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Meldung

©psdesign1 /fotolia.com


04.03.2026

EUStA-Jahresbericht: Rekord bei Mehrwertsteuer- und Zollbetrug

Der aktuelle Bericht der EUStA zeigt deutlich, dass sich organisierte Kriminalität zunehmend in Richtung komplexer Steuer- und Handelsbetrugsmodelle verlagert.

weiterlesen
EUStA-Jahresbericht: Rekord bei Mehrwertsteuer- und Zollbetrug

Meldung

©p365.de/fotolia.com


04.03.2026

GmgV: Eine neue Rechtsform für nachhaltiges Unternehmertum

In der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) soll das Vermögen in der Gesellschaft verbleiben. Es wäre damit nicht möglich, Gewinne einfach auszuzahlen.

weiterlesen
GmgV: Eine neue Rechtsform für nachhaltiges Unternehmertum
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)